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EAS 3296Übertragungsrechte an deutschen Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0586-IV/4/201225.09.2012

Hat eine deutsche Sportliga (DSL) eine deutsche Kapitalgesellschaft gegründet (D-GmbH), deren Aufgabe darin besteht, die TV-, Rundfunk- und Internetübertragungsrechte der an der DSL teilnehmenden Sportclubs zu verwalten und die vereinnahmten Entgelte an die Clubs zur Verteilung zu bringen, und überlässt die D-GmbH die…

EAS 2813Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0016-IV/4/200729.12.2006

…in den Prüfvorgang einzubeziehen. Denn sollten Einkünfte des Sportlers (im vorliegenden Fall müssten dies die Lizenzgebühren sein) nicht dem Sportler selbst, sondern einer anderen Person (im vorliegenden Fall wäre dies die Sportveranstaltungs-GmbH) zufließen, dann hätte Deutschland ein Besteuerungsrecht an den Lizenzgebühren; und zwar auch…

EAS 1312Inländischer Profi-Sportwettkampf mit US-Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 381/1-IV/4/9817.08.1998

Veranstaltet eine US-Kapitalgesellschaft in Österreich einen Sportwettkampf, bei dem zwei US-Profimannschaften, die ihrerseits in der Rechtsform amerikanischer Kapitalgesellschaften organisiert sind, gegeneinander antreten, dann unterliegen die von dem US-Veranstalter an die 2 US-Mannschaften gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Dieser…

EAS 1254Preisgelder für Auslandstennisturniere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/2-IV/4/9804.05.1998

Erzielt eine in Österreich ansässige Berufssportlerin Preisgelder für Tennisturniere in Rußland, USA und Neuseeland, dann unterliegen diese Preisgelder in allen drei Fällen der inländischen Besteuerung. Im Fall Rußlands enthält das Doppelbesteuerungsabkommen - abweichend von den OECD-Prinzipien - keine "Sportlerklausel", sodass Rußland gemäß Artikel 11 Abs. 1…

EAS 1251Veranstaltung eines inländischen Flugtages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 333/1-IV/4/9814.04.1998

Das ministerielle EAS-Verfahren wurde ins Leben gerufen, um in internationalen Steuerfällen bei Auftreten von Zweifelsfragen rechtlicher Art dem Rechtsuchenden Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Das EAS-Verfahren kann indessen nicht eine steuerliche Beratung österreichischer Unternehmer ersetzen. Es muss daher gebeten werden, für die Klärung der…

EAS 383Sportlerwerbung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 382/9/1-IV/4/9402.02.1994

…einem österreichischen Unternehmen Skibrillen hergestellt und mit ausländischen Skirennläufern Verträge abgeschlossen, nach denen für die medienwirksame Verwendung der Skibrille bei Sportveranstaltungen eine Grundgebühr und eine - nach der Platzierung in den einzelnen Weltcuprennen abhängige - Erfolgsprämie gezahlt wird, so unterliegen derartige als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufenden Einkünfte …

EAS 968Deutsche Sponsorzahlungen an österreichische Sportlerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 28/2-IV/4/9611.11.1996

  Erhält eine österreichische GMBH von einem deutschen Sponsor Vergütungen dafür, dass sie vertraglich eine Sportlerin zu Werbeleistungen bei in- und ausländischen Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Auftritten verpflichtet, dann unterliegen diese Vergütungen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen GmbH der ausschließlichen…

EAS 721Besteuerung deutscher Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/20/1-IV/4/9521.09.1995

  Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens wurde mit der Bundesrepublik Deutschland Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland vorgesehene "Künstler- und Sportlerklausel" insgesamt nur im Geltungsbereich des Artikels 8, mithin nur im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit…