Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
…nach § 67 EStG keine progressionserhöhende Wirkung entfalten sollen, bleiben daher für Zwecke der Berechnung des DBA-Progressionssatzes außer Ansatz. Derartige (begünstigte) deutsche Sonderzahlungen sind folglich in der Steuererklärung nicht in die Kennzahl 440 aufzunehmen. "Begünstigt" sind jene deutschen Sonderzahlungen, die nach § 67 Abs. 2 EStG…
…sonstiger Bezug" zur Auszahlung, der nur anteilig auf die in Italien ausgeübte Arbeit entfällt, dann erlangt demnach Italien nur für diesen anteiligen Betrag, nicht aber für die gesamte Sonderzahlung ein Besteuerungsrecht. 18. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für Auslandsprämien, die als Sonderzahlungen der in Rumänien erbrachten Arbeitsleistung zuzurechnen sind und die daher auch für die steuerliche Erfassung in Rumänien offengelegt worden sind. Wie bereits in EAS 3331 ausgeführt wurde gilt bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist…
…Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer Personalauslandsentsendung nach Deutschland ist nach diesen Grundprinzipien vorzugehen. Daher bestimmt sich in Stufe 1 das Ausmaß der Sechstelgrenze in Bezug auf Sonderzahlungen nach den Vorschriften des § 67 EStG 1988…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
…dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen in die Pension gegen eine befristete Weiterzahlung von 60% des letzten monatlichen Bruttogehalts (unter Berücksichtigung von Sonderzahlungen, Urlaubszahlungen und variablen Gehaltsbestandteilen des letzten…
…Gebrauch macht, ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da die Steuerberechtigung Rumäniens ab 2007 außer Streit stehen dürfte. Bei der Überweisung von Sonderzahlungen wird auf das Kausalitätsprinzip Bedacht zu nehmen sein: Soweit die Sonderzahlungen noch 2006 "verdient" worden sind, verbleibt es beim österreichischen Besteuerungsrecht, selbst wenn…
…Durchschnittsteuerbelastung von 16,65%. Eine Rechtfertigung, die österreichischen Sonderzahlungen bei der Berechnung außer Ansatz zu lassen und sie sonach von den entlastungsfähigen Einkünften abzuspalten, wäre nur dann gegeben, wenn diese Sonderzahlungen im Ausland keiner Besteuerung unterzogen worden sind; sie wären diesfalls aber in Österreich zu…
…der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man davon aus, dass die aktive Arbeitsleistung die Quelle des gesamten Jahresbezuges (auch soweit er auf arbeitsfreie Tage entfällt und soweit dieser in Sonderzahlungen besteht) darstellt, werden hiefür nicht die Aufenthaltstage, sondern die Arbeitstage maßgebend sein. …
…Verhältnisrechnung sowohl bei der anzusetzenden österreichischen Einkommensteuer als auch bei dem anzusetzenden Einkommen die deutschen Sonderzahlungen samt der darauf entfallenden österreichischen Einkommensteuer außer Betracht zu lassen. Mit anderen Worten, die deutschen Sonderzahlungen dürfen sich weder steuersatzerhöhend noch steuersatzmindernd auswirken. In einem vierten Schritt ist nun…
…zu monatlichen Rentenzahlungen und bei Eintritt des 60. Lebensjahres zu einer einmaligen Sonderzahlung verpflichtet, dann steht gemäß Art. 9 Abs. 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht sowohl für die laufenden Pensionszahlungen wie auch für die vereinbarte Sonderzahlung Deutschland zu, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (Hauptwohnsitz…
Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…