…4 Abs. 5 DBA Schweiz in Österreich als ansässig gilt, weil sich der "Mittelpunkt ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung" in Österreich befindet. Die 35-prozentige schweizerische Verrechnungssteuer ist folglich gemäß Art. 10 Abs. 2 DBA Schweiz im Ausmaß des die 15-prozentige Quellensteuer übersteigenden Betrags rückzuerstatten. Hinsichtlich…
…dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum OECD-Musterabkommen). Im Verhältnis zur Schweiz sieht eine Durchführungsregelung in diesem Zusammenhang generell das Rückzahlungsverfahren vor, sodass nach der derzeitigen Rechtslage kein Raum für eine sofortige Steuerentlastung besteht. Im BM für Finanzen bestehen wohl…
…Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 13-118). Hat der Steuerpflichtige im Februar 2012 (sonach noch vor dem Wirksamkeitsbeginn der Kapitalbesteuerungsreform) seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, kann in Übereinstimmung mit der Abkommensrechtslage wie folgt vorgegangen werden: Im Steuererklärungsformular E 1 wird die bis zum…
…7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…werden, Zinsen aus der Schweiz bezogen, die sowohl in der Schweiz der 35%igen Verrechnungssteuer als auch in Österreich der 22%igen KESt unterliegen, so steht gemäß Artikel 11 DBA-Schweiz dem Anleiheinhaber das Recht zu, eine Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer in Höhe von 30…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
…dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die verbleibende schweizerische Quellensteuer von 5% ist sodann in Österreich auf die Einkommensteuer anrechenbar. Das Rückerstattungsverfahren ist in der Durchführungsvereinbarung vom…
…9 DBA-Schweiz in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Die ab dem Todestag dem österreichischen Erben zuzurechnenden Kapitalerträge unterliegen indessen der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei der österreichische Erbe gemäß Artikel 10 und Artikel 11 berechtigt ist, den 5% übersteigenden Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer erstattet zu erhalten…
…diese Gesellschaften als ein schachtelbefreiter Veräußerungsvorgang dar. Wird der Liquidationserlös auf schweizerischer Seite als Dividendenausschüttung gewertet und mit 35-prozentiger Verrechnungssteuer belegt, steht den österreichischen Gesellschaften gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Schweiz das Anrecht auf Rückzahlung der schweizerischen Quellensteuer zu. Vorsorglich wird allerdings angemerkt…
…des - vor der Unterzeichnung stehenden - Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als "Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBA-Ö/Schweiz, dass die Schweiz auf die Erhebung der 35%igen Verrechnungssteuer zur Gänze verzichten muss…
…erst im Veranlagungsjahr 1991 in Österreich besteuert, dann sind die in der Schweiz im Jahr 1990 erhobene Verrechnungssteuer und die in Deutschland im Jahr 1990 erhobene Kapitalertragsteuer auf die bei der Veranlagung 1991 vorzuschreibende österreichische Einkommensteuer der Personengesellschafter anzurechnen. 18. November 1991 Für den Bundesminister:…
…der Nachweis vor, dass von einer Schweiz-Anleihe eine schweizerische Verrechnungssteuer von 35% in Abzug gebracht worden ist, kann in Österreich nicht diese tatsächlich einbehaltene Quellensteuer, sondern gemäß Artikel 11 DBA-Schweiz nur eine 5%ige schweizerische Quellensteuer angerechnet werden. Den übersteigenden Teil der schweizerischen…
Verlegt eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, liegt kein Anwendungsfall des Artikel 13 Abs. 4 DBA-Schweiz vor; das geltende Abkommen vermag daher im Wegzugsfall das Besteuerungsrecht an Veräußerungsgewinnen…
…Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
Findet eine Wohnsitzverlegung aus Österreich in die Schweiz statt, dann bleibt dies nicht ohne rechtliche Auswirkungen auf die künftige steuerliche Erfassbarkeit stiller Reserven, die in Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften während der Ansässigkeit in Österreich unbesteuert aufgebaut worden sind. Denn Artikel 13 Abs. 3 des österreichisch…
…so besteht gemäß Artikel 23 Abs.2 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden…
…dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich/Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie…
Veräußert eine schweizerische Holdinggesellschaft ihre 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen GmbH an ihre produktiv tätige schweizerische Tochtergesellschaft zu einem Abtretungspreis, der unter dem tatsächlichen Wert der Gesellschaftsanteile liegt, so kann dies keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich auslösen. Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften…
…Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können. Durch eine Zwischenschaltung einer solchen Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15-prozentige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der Schweiz ansässige natürliche Personen umgangen werden. Wird daher auf österreichischer Seite die mit 25% erhobene Kapitalertragsteuer nicht zur Gänze…
…zwei Ansässigkeitswechseln davon auszugehen ist, dass die Bestimmung nicht Anwendung findet. Dafür spricht auch der in Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz enthaltene Verweis auf Abs. 3, der im Hinblick auf den dort verwendeten Begriff der Ansässigkeit unter Berücksichtigung von Art. 1 des Abkommens nur…