…im Vordergrund stehen, könnte die Auffassung vertreten werden, dass untergeordnete Elemente einer Grundstücksuntervermietung das Schicksal der Hauptleistung teilen und nicht nach Artikel 3 DBA-Deutschland im Lagestaat des Grundstückes zu versteuern sind. 16. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der bloß beschränkt steuerpflichtigen M-GmbH. Hat die Tochter-GmbH seit 1991 Verluste in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro angesammelt, dann sichert § 10 Z 1 lit. b UmgrStG iVm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der…
…können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an der eine deutsche GmbH (D-GmbH) beteiligt war, und…
…einen Pensionszuschuss, der die Firmenpension der inländischen Tochtergesellschaft auf ein bestimmtes Niveau anheben soll, so spricht vieles dafür, dass hier ein Entgelt von dritter Seite vorliegt, das im Ergebnis das gleiche steuerliche Schicksal wie die inländische Firmenpension trägt und daher der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Die…
…Beziehungen ausschließlich nur gegenüber dem ausländischen Unternehmen (und nicht gegenüber dem Künstler) teilen die für den Künstler bezahlten Aufenthaltskosten das gleiche steuerliche Schicksal wie die an das ausländische Unternehmen unmittelbar überwiesenen Beträge. 18. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Zuteilungsregel des Art. 3 DBA und teilt damit auf der Abkommensebene das steuerliche Schicksal des originären Immobilienertrages. Denn mit Deutschland ist in Konsultationen vom 1. Juni 1994 Einigung erzielt worden, dass Zinsertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit Einkünften aus unbeweglichem Vermögen steht, unter die…
…Schicksal trägt wie ein vom Zweitarbeitgeber gezahlter Bezug (DBA-Steuerpflicht in Brasilien und Steuerbefreiung in Österreich); dies gilt auch dann, wenn dieser Bezug nachträglich, d.h. erst nach Rückkehr nach Österreich gezahlt wird. 27. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…der auch dem Schlussprotokoll zu Artikel 4 des DBA-Deutschland Abkommensrecht inhärent ist, eine österreichische Betriebstätte begründen. Es wird nicht ins Treffen geführt werden können, dass die Lagerhalle als Behelfseinrichtung einer Baustelle deren abkommensrechtliches Schicksal teilt und bei Nichtüberschreiten der 12monatigen Baustellenfrist daher keine Betriebstätte…