…DBA-Schweiz nicht eingeschränkt. Denn Nach Artikel 18 DBA-Schweiz steht das Besteuerungsrecht für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen... für frühere unselbständige Arbeit" dem Ansässigkeitsstaat zu. Das Abkommen unterscheidet hiebei nicht darnach, ob diese Ruhegehälter laufend ausgezahlt oder durch eine Einmalzahlung abgefunden werden. Sollte auf Schweizer…
…österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden DBAs vorzunehmen…
…den OECD-Grundsätzen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Dazu führt das am 25. September 2000 paraphierte - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000 Folgendes aus: "Die Zuordnung der Besteuerungsrechte an Ruhegehältern wird in Artikel…
…ist und damit unter Artikel 18 fällt, oder ob sie als eine Versicherungsleistung unter Artikel 21 des DBA-Schweiz zu subsumieren ist. Keinesfalls aber fällt die Pensionsabfindung unter Artikel 15. Denn Artikel 18, der für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen .... für frühere unselbständige Arbeit" gilt und…
…es daher auch keinen Unterschied, ob eine Abkommensbestimmung sich nur auf "Ruhegehälter" bezieht (wie z.B. Art. 19 Abs. 2 OECD-MA oder die zitierte Bestimmung des DBA-Schweiz) oder ob der Abkommenstext die Wendung "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" verwendet. Bestärkt wird dieses Verständnis durch…
…wobei dahingestellt bleiben kann, ob sich dieses Ergebnis aus Artikel 15 Abs. 1 (den Gehältern ähnliche Vergütungen aus unselbständiger Arbeit), Artikel 18 (Ruhegehälter) oder Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) ergibt. 11. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Bezieht ein deutscher Staatsbürger nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechtes (Bezirksstelle Kassel der ärztlichen Vereinigung Hessen) monatliche Ruhegenüsse, dann sind diese gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. 11. November 1996 Für…
…Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem…
…4 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS.47). In dem im September 2000 paraphierten Entwurf eines Anwendungsschreiben zum DBA-2000 ist die seinerzeitige Beurteilung aufrecht erhalten und daher eine Zuordnung zu Artikel 18 DBA-2000 (Ruhegehälter) vorgenommen worden. Bezieht daher…
…Grundsätzen berechneten kapitalisierten Wertes ein. Die Ruhegelder fallen damit unter Artikel 18 Abs. 4 DBA-Deutschland und sind folglich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Eine deutsche Besteuerung des in diesen Ruhegehältern enthaltenen "Ertragsanteils" wäre demnach nicht abkommenskonform. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr…
…Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des…
…Ruhegehälter von seinem ehemaligen US-Arbeitgeber ausbezahlt, unterliegen diese gemäß Artikel 18 lit. a DBA-USA der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; es macht nach dieser Bestimmung keinen Unterschied, aus welchen Quellen der Arbeitgeber sich die Deckungsmittel für solche Ruhebezüge beschafft hat (Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbeiträge) und…
…diesem Zeitpunkt ist die Rentenzahlung voll und nicht bloß zur Hälfte steuerpflichtig. Denn der Umstand, dass der Arbeitgeber seinerzeit die Hälfte der Beitragszahlungen übernommen hat, hat aus österreichischer Sicht in den Beitragsjahren zu einem Zufluss an den Arbeitnehmer als Lohnbestandteil und in der gedanklichen Folge…
…Pensionskasse ausgezahlt wird, dem Begriff der "Ruhegehälter für frühere unselbständige Arbeit" im Sinn von Artikel 18 DBA-Schweiz zuzuordnen; und zwar auch dann, wenn diese Pension zu 60% aus Beitragsleistungen des nunmehrigen Pensionsbeziehers und zu 40% aus Veranlagungserträgen und anderen Finanzierungskomponenten stammt. Die Pension ist…
…Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland, sondern Österreich zusteht. Dieser Befund wird durch Absatz 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 13 und 18 bestätigt. Bundesministerium für Finanzen, 20. April 2012
…dass ein nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich zu besteuerndes österreichisches Ruhegehalt nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe nur wegen des Staatsbürgerschaftskriteriums nicht besteuert werden soll (so bereits EAS 438 im Verhältnis zu Großbritannien und EAS 3084 sowie BMF-010221/0538-IV/4/2012 im…
…Nachweisen). Werden solche "Ruhegehälter" durch Einmalzahlungen abgefunden, dann ändert dies nichts an der Zuordnung zu Artikel 18 (Z 5 des OECD-Kommentars zu Artikel 18 OECD-MA); auch dann nicht, wenn von Anbeginn nur ein Pensionsabfindungsbetrag vereinbart ist und sonach keine Option auf laufende Pensionsauszahlung…
…Ruhegehälter unterliegen hingegen stets der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Wenn daher der betreffende Dienstnehmer ab 1990 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Russland verlagert hat, unterliegen die Ruhegehälter, soweit sie auf die in Österreich geleisteten Arbeitszeiten entfallen nach Artikel 11 Abs. 4 lit. c DBA-UdSSR und…
…dann ist diese Rente gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens unter Progressionsvorbehalt in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Da es um Qualifikationsfragen nach deutschem Steuerrecht geht, müsste eine solche Bescheinigung auf deutscher Seite von der rentenzahlenden Stelle oder von der deutschen Finanzverwaltung ausgestellt werden…