…verankerte "Remittance-Klausel" Österreich keine Besteuerungsrechte an den in Großbritannien unbesteuert bleibenden Einkünften. Ob diese in Großbritannien unbesteuert bleibenden Einkünfte aus Österreich oder aus Drittstaaten stammen, ist unerheblich; eine Beschränkung des Anwendungsbereiches der Klausel auf Einkünfte aus österreichischen Quellen (wie dies in der "Remittance-Klausel…
…eine "Remittance Klausel" vorgesehen ist, nach der bei Personen, die in Großbritannien zwar "resident", nicht aber "domiciled" sind, Auslandseinkünfte nur dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn sie nach Großbritannien überwiesen werden (Art. 3 Abs. 2 DBA-Ö/Großbritannien). Bezieht daher eine in Großbritannien nur auf Remittance…
…dass bei einem Wegzug nach Großbritannien auf Grund von Art. 13 Abs. 3 DBA-Großbritannien sowie der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 dieses Abkommens das Besteuerungsrecht hinsichtlich eines eingetretenen Wertzuwachses nur bedingt verloren gehe. Mit dem AbgÄG 2015 erfolgte jedoch eine Änderung des…
…den Veräußerungsgewinn nicht besteuern sollte. Sollte das Unterbleiben einer britischen Besteuerung auf die Anwendung der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zurückzuführen sein, dann bliebe das Besteuerungsrecht Österreichs sogar zeitlich unbefristet aufrecht. Denn nach dieser Klausel wird bei Steuerpflichtigen, die in Großbritannien …
…ungerechtfertigter Doppelnichtbesteuerung beseitigt. Darüber hinaus kann die Anwendung der in Art. 2 Abs. 5 DBA-Malta vorgesehenen "Remittance-base-Klausel" nicht ausgeschlossen werden, wobei es sich hier aus Sicht des BMF um eine Sachverhaltsfrage handelt, die im Einzelfall der Beurteilung des zuständigen Finanzamts obliegt. Bundesministerium…
…das DBA Großbritannien in Art. 13 Abs. 5 eine auf drei Jahre befristete Subject-to-tax-Klausel sowie in Art. 3 Abs. 2 eine Remittance-Klausel vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes eintreten würde. Liegen allerdings die Anwendungsvoraussetzungen dieser…
…Fall, wenn ein Büroraum für die Dauer von länger als 6 Monaten zur Arbeitsausübung überlassen wird. Andernfalls würde durch die dem OECD-MA nachgebildeten DBA Österreich das Besteuerungsrecht entzogen. Nur in den besonderen Ausnahmefällen einer "Remittance Klausel", wie sie zB in Art. 3 Abs. 2…
…dass auf österreichischer Seite zu Unrecht ein Verlust des Besteuerungsrechtes angenommen worden ist (zB weil die in der Anfrage genannte "Remittance-Klausel" des Abkommens wirksam geworden ist oder weil die Einstufungsmerkmale als "ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurden oder…
…Fall keine Besteuerung der Gemäldeerlöse in Irland stattfindet, deutet sonach darauf hin, dass entweder keine Ansässigkeit in Irland vorliegt, oder dass ein Anwendungsfall der erwähnten "Remittance-Klausel" gegeben ist. Insgesamt betrachtet lässt sonach der geschilderte Sachverhalt vermuten, dass selbst bei Bestand eines Lebensmittelpunktes in Irland…
…2 (Remittance-Klausel) zu beachten, die verhindern soll, dass Österreich Einkünfte von der Besteuerung freistellt, die in Großbritannien keiner Besteuerung unterzogen werden können; bei fehlendem Besteuerungsnachweis in Großbritannien, wird daher dieser Klausel besondere Beachtung beizumessen sein. Sollten von der britischen Gesellschaft Personalmitglieder aus Drittstaaten unter…
…Erfassung in Österreich selbst dann nicht entgegenstehen, wenn Großbritannien den Mitarbeiter als ansässig einstufen sollte, da anzunehmen ist, dass bei einer solchen bloß vorübergehenden Ansässigkeit ein Fall der "Remittance-Klausel" des Art. 3 Abs. 2 DBA-Ö/Großbritannien vorliegt, sodass mangels eines Zahlungsflusses nach Großbritannien…
…zu dem britischen Unternehmen führt, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Der unterschiedliche Zahlungsweg hätte nur dann Bedeutung, wenn ein Anwendungsfall der "Remittance-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des DBA-Großbritannien gegeben wäre; dies kann aber nur bei natürlichen Personen, nicht aber bei der britischen…
Wird ein deutsches Unternehmen mit den Gerüstbauten für Großprojekte in Österreich betraut, wobei die Mitwirkung an der inländischen Bauführung wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zum Entstehen einer inländischen Baubetriebstätte führt, dann steht das Lohnbesteuerungsrecht an den in dieser…
Schließt ein hochbegabter Wissensträger in der Jahresmitte 2010 aus Anlass der Beendigung seines Dienstverhältnisses mit seinem amerikanischen Arbeitgeber eine Vereinbarung, derzufolge er sich innerhalb der folgenden 4 Jahre jeglicher wettbewerbsschädigender Aktivitäten enthalten muss, und wird hierbei ein endfälliges Pauschalentgelt vereinbart, das nach einem im Jahr…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Verfasst ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Büros (Betriebstätte) einer US-Kapitalgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit für dieses deutsche Büro auch Studien für das österreichische Büro (Betriebstätte) des US-Konzerns und wird diese Arbeit auf Basis von Tagessätzen des Arbeitnehmers von dem deutschen Büro…
…von seinem österreichischen Arbeitgeber getragen angesehen würde. Für die Beurteilung der Frage, in welchem Staat der ausbezahlte Arbeitslohn der Besteuerung unterliegt, ist daher die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 DBA-Deutschland anwendbar; denn die Anwendungsvoraussetzung, dass der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber getragen…