…es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem…
…letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass dann, wenn seitens eines österreichischen Veranstalters ein schweizerisches Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug…
…letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass dann, wenn seitens eines österreichischen Veranstalters ein schweizerisches Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug…
…ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein. Eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien liegt gemäß § 14 KMG vor, wenn mit dem investierten Kapital überwiegend…
…sondern geht auf die Rechtswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfassung der positiven und negativen Ergebnisse aus der Nutzung von deutschem unbeweglichen Vermögen der Bundesrepublik Deutschland überträgt. Auch die Frage, ob ein deutscher Immobilienverlust zu einer Berücksichtigung im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes…
…der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet. Daraus folgt, dass dann, wenn seitens eines österreichischen Veranstalters von einer schweizerischen Gesellschaft eine Showproduktion "gekauft" wird, die von der schweizerischen Gesellschaft aus Anlass…
…die Auffassung des Gerichtshofes einstweilen weiterhin angewendet wird. Allerdings kann der Richtlinienaussage nicht eine derart generalisierende Wirkung zugeschrieben werden, dass sie Rechtswirkungen über den seinerzeitigen Anwendungsbereich hinaus entfalten sollte und undifferenziert auch im Bereich des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde unsere Steuerrechtsordnung zu dem…
…einer Aufhebungsfrist (30. Juni 1996) den Fortbestand der getroffenen Regelung ausdrücklich gebilligt. Das EAS-Verfahren gestattet nicht, in eine tiefgehende gutachtliche Auseinandersetzung darüber einzutreten, ob die in Artikel 52 des EWG-Vertrages vorgesehene Niederlassungsfreiheit unmittelbare Rechtswirkungen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entfaltet, die in einem…
…einer Aufhebungsfrist (30. Juni 1996) den Fortbestand der getroffenen Regelung ausdrücklich gebilligt. Das EAS-Verfahren gestattet nicht, in eine tiefgehende gutachtliche Auseinandersetzung darüber einzutreten, ob die in Artikel 52 des EWG-Vertrages vorgesehene Niederlassungsfreiheit unmittelbare Rechtswirkungen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entfaltet, die in einem…
…wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens…
…keine Änderung dieser Verwaltungspraxis; die Richtlinien machen lediglich darauf aufmerksam, dass der in einem DBA enthaltene "Progressionsvorbehalt" keiner besonderen korrespondierenden innerstaatlichen Ermächtigung mehr bedarf, weil er sich innerstaatlich bereits aus den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht ergibt. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Hält eine österreichische GmbH 14,16% der Anteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Beteiligungserträge aus der Schweiz auf Grund der internationalen Schachtelbefreiung gemäß § 10 Abs. 2 KStG erst ab der Veranlagung 2004 in Österreich steuerfrei zu stellen, weil erst ab diesem Veranlagungszeitraum die für…
…Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem…
…ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante abgerückt wird oder wenn man sich von einer anerkannten OECD-Auslegungsregel distanziert. Im Fall der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als…
…siehe auch BFH v. 18.7.73, BStBl. II 1973, 757). Die Entschädigung für die vorzeitige Kündigung zählt nach österreichischem Recht als "Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit" auf der Grundlage von § 32 Z. 1 lit. b EStG ebenfalls noch zu den (nachträglichen…
…1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem Staat zusteht, in dem die Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Diese Verständigungsvereinbarung ist nunmehr durch die - nicht speziell…
…Art. 4 (Betriebstättenregel) erfasst werden. Die Folge ist eine auf deutscher Seite verursachte Doppelbesteuerung. Das BM für Finanzen erachtet sich durch das deutsche Urteil nicht davon entbunden, der seit 1997 einvernehmlich geübten österreichisch-deutschen Staatenpraxis und der Rechtsauffassung des österreichischen Höchstgerichtes auch weiterhin zu folgen…
…Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht definierten Ausdrücke (hier: "nichtselbständige Arbeit" und "selbständige Arbeit") nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des das DBA anwendenden Staates ausgelegt werden. Eine Bestimmung nach dem Vorbild des Art. 3 Abs. 2 OECD-MA fehlt zwar im…