…BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Das Entgegennehmen von Bestellungen zählt zu den Hauptfunktionen einer Produkt- oder Dienstleistungsvermarktung und kann nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und…
…im Verhältnis zu den Kunden zukommt, wodurch auch ohne inländische Betriebstätte eine beschränkte Steuerpflicht der Patentverwertungs- und Handelsgesellschaft in Österreich eintreten würde. Sofern die österreichische Produktionsgesellschaft für ihre Erzeugung zur Leistung einer Lizenzgebühr in offener oder verdeckter Form verpflichtet wäre, würde hiefür jedenfalls beschränkte Steuerpflicht…
…Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis und Ware" zustandegekommen ist,…
…nbsp; Verfügt ein schweizerisches Unternehmen über die Rezeptur eines für das Baugewerbe wichtigen Produktes und wird ein österreichisches Mischwerk beauftragt, dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt…
…nicht in verallgemeinender Form in der einen oder anderen Richtung beantworten. Es spricht für das Vorliegen einer Lizenzgebühr, wenn - ähnlich wie bei der Nutzungsüberlassung eines Patentes oder von Know-how - das Entgelt für die Erlaubnis entrichtet wird, das Produkt im Rahmen des Geschäftsbetriebes in einer…
…anders, dann hinge die steuerliche Erfassbarkeit in Österreich davon ab, ob diese Entscheidung kurz vor oder kurz nach der Wohnsitzverlegung getroffen wurde. Findet nach Wohnsitzverlegung nach Österreich eine Barauszahlung aus einem in der Schweiz steuerlich geförderten Produkt der "3. Säule" des schweizerischen Sozialversicherungssystems statt, dann…
…dass eine Verpflichtung besteht, Weisungen des französischen Herstellers im Hinblick auf den Vertrieb der Produkte zu befolgen (Z 38.3 zweiter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). In Bezug auf die erforderliche Verkaufsabschlussvollmacht stellt zunächst Z 32.1 des OECD-Kommentars zu Art…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
…sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist. Ob nun der eine oder andere Fall vorliegt, lässt…