…eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG…
…diese Grundsätze auf ein niederländisches Organschaftsverhältnis an, bei dem - anders als nach österreichischem Recht - offensichtlich keine Einkommensermittlung auf der Ebene der Organgesellschaften stattfindet, sondern die Einkünfte der Organgesellschaften unmittelbar der Organträgergesellschaft zugerechnet werden, dann kann dies nicht dazu führen, dass einer als Holdinggesellschaft gegründeten Organgesellschaft…
…AÖF Nr. 62/1999 sowie die österreichisch-schweizerische Verständigung AÖF Nr. 34/2000). Ist daher eine (tätige) deutsche Kapitalgesellschaft einerseits zu 99% an einer österreichischen GmbH beteiligt und andererseits zugleich Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des §…
…in Österreich beschränkt steuerpflichtige deutsche Kapitalgesellschaft über ausreichende ausländische Einkünfte zur Gegenverrechnung mit österreichischen Betriebstättenverlusten verfügt, nur auf die Einkommenslage dieses Steuerpflichtigen und nicht auf jene einer Personengesellschaft abgestellt wird, die als Organträger in Deutschland fungiert. Solange daher die deutsche Kapitalgesellschaft so hohe Welteinkünfte erzielt…
Ist die österreichische A-GMBH Organträger der österreichischen Organgesellschaft B-GMBH, wobei die B-GMBH operativ tätig ist und in Großbritannien eine Betriebstätte unterhält, während die A-GMBH Beteiligungserträge von einer britischen Tochtergesellschaft und britische Zinsen bezieht, dann ergibt sich gemäß dem DBA-Großbritannien für…
…eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG…
…eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG…
Veräußert ein seit 25 Jahren in der Türkei ansässiger deutscher Staatsbürger 70% seiner im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer österreichischen Organträgergesellschaft (GesmbH), so ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann…
…unter Progressionsvorbehalt gemäß dem DBA-Ö/D von der Besteuerung freizustellen ist. Dies auch dann, wenn diese KG nach deutschem Recht Organträger einer deutschen GmbH ist. Hat nun diese deutsche GmbH in Irland eine Betriebstätte errichtet, über die niedrig besteuerte Handels- und Produktionstätigkeiten abgewickelt werden…
… danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist allerdings auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Organträger und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine…
…dass Gewinne einer ausländischen Organtochtergesellschaft der deutschen KG, die nach deutschem Recht dem Personengesellschafter als Organträger mit 8.000 Euro zugerechnet und in seinen Händen als Teil seines deutschen Betriebstättengewinnes besteuert wurden, sich in Österreich steuerlich erst im Jahr der Ausschüttung der Organtochtergesellschaft auswirken können…
…allerdings unter der weiteren Einschränkung, dass keine Verlustdoppelverwertung herbeigeführt wird (EAS 683). Auch DBA-rechtlich erfolgt die Ergebniszurechnung an die ausländische Organgesellschaft und nicht an den ausländischen Organträger (Abschn. B Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche am 29. Jänner 1999 in Wien und…
…natürlichen Person ist, an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als Gesellschafterin beteiligt, dann muss die an sie überwiesene Gewinnausschüttung ihr - und nicht der als Organträger dahinter stehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a…