Erhält ein in Österreich ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter…
…erbringen: Anmietung eines Konzertsaales, Werbung (Plakatierung, Inserate), Kartenverkauf, Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß die Funktion eines Agenten zu, der die Erlöse aus dem Kartenverkauf namens des belgischen Unternehmens vereinnahmt…
…Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen hat. Nur wenn einerseits die Weisungsfreiheit stark eingeschränkt und vor allem die Tätigkeit organisatorisch stark in die Stiftung eingegliedert ist, wie dies etwa erkennbar würde, wenn die gesamte oder doch überwiegende Arbeitszeit der Stiftungsverwaltung gewidmet werden muss…
…österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung, dass die Feststellungen…
…Wenn das Gesetz in diesem Zusammenhang eine feste Einrichtung und außerdem deren dienende Funktion für die betriebliche Tätigkeit verlangt wird, so ist damit auf ein Moment der organisatorischen Verfestigung und vor allem der zeitlichen Dauerhaftigkeit abgestellt, das eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht des Unternehmers voraussetzt…
…Rein formal beziehen damit die österreichischen Anleihezeichner Zinsen von einer brasilianischen Bank, was nach Auffassung der Organisatoren des Sparmodells dazu führen müsste, dass gemäß Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die österreichischen Anleihezeichner eine nicht erhobene fiktive brasilianische Quellensteuer auf die österreichische Steuer anrechnen können…
…sind. Ist die Arbeitsteilung in der ARGE so gestaltet, dass in Deutschland lediglich die organisatorische Abwicklung stattfindet und die eigentliche Architektenleistung auf Grund eines Subauftrages seitens der ARGE in den österreichischen Büros des Architekten erbracht wird, dann werden die hiefür von der ARGE geleisteten Subauftragshonorare…
…2 DBA-Deutschland Österreich zu. Eine allfällige inländische Steuerpflicht müsste im Veranlagungsweg geltend gemacht werden. Die in Deutschland ansässigen und nach Österreich entsandten nichtkünstlerisch tätigen Mitarbeiter (Techniker, Organisatoren, Verwaltungsbetreuer usw.) unterliegen keiner inländischen Steuerpflicht; diese Rechtsfolge ergibt sich bei den durch Dienstvertrag engagierten Mitarbeitern aus…
…der Weise tätig, dass er hier unter Inanspruchnahme der Aufsicht und der Hilfestellung der inländischen Universität seine Dissertation vorantreibt und hierbei auch wesentliche Ergebnisse seiner Forschungsarbeit veröffentlicht (ohne aber irgendwelchen tätigkeitsbezogenen Weisungen der Universität zu unterliegen oder organisatorisch in den universitären Institutsbetrieb eingegliedert zu sein)…
…als Eigenverbrauch zu werten sind, als auch entgeltliche Lieferungen an öffentliche Stellen und an gemeinnützige, kirchliche und wohltätige Organisationen, die die Durchführung der Hilfsgüteraktion organisieren. Für entgeltliche Hilfslieferungen müsste die Steuerentlastung von den österreichischen Lieferunternehmen im vorhinein beantragt und bewilligt werden, so dass eine Rechnungsausstellung…
…1, Rz 51 mwN). Der Ort der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen Gestaltung und den wirtschaftlichen Umständen des konkreten Einzelfalls. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht, wobei der Ort der kaufmännischen Oberleitung jenem der technischen Oberleitung vorgeht (vgl. nochmals Hohenwarter-Mayr…