…869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen…
…AÖF Nr. 62/1999 sowie die österreichisch-schweizerische Verständigung AÖF Nr. 34/2000). Ist daher eine (tätige) deutsche Kapitalgesellschaft einerseits zu 99% an einer österreichischen GmbH beteiligt und andererseits zugleich Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des §…
…Steuerrecht (sonach außerhalb der Sondervorschrift des § 9 KStG und ohne Anwendungsberechtigung vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften) erfolgen. Ist daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als Gesellschafterin beteiligt, dann muss die an sie überwiesene…
Entfaltet eine in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige US-Kapitalgesellschaft ihre gesamte Geschäftstätigkeit ausschließlich in einer österreichischen Betriebstätte und erleidet diese Betriebstätte Verluste, so wird mangels ausländischen Einkommens die Verlustvortragsmöglichkeit gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG. im Allgemeinen gewahrt sein (EAS 623). Eine andere…
…ein niederländisches Organschaftsverhältnis an, bei dem - anders als nach österreichischem Recht - offensichtlich keine Einkommensermittlung auf der Ebene der Organgesellschaften stattfindet, sondern die Einkünfte der Organgesellschaften unmittelbar der Organträgergesellschaft zugerechnet werden, dann kann dies nicht dazu führen, dass einer als Holdinggesellschaft gegründeten Organgesellschaft, die für sich…
Ist die österreichische A-GMBH Organträger der österreichischen Organgesellschaft B-GMBH, wobei die B-GMBH operativ tätig ist und in Großbritannien eine Betriebstätte unterhält, während die A-GMBH Beteiligungserträge von einer britischen Tochtergesellschaft und britische Zinsen bezieht, dann ergibt sich gemäß dem DBA-Großbritannien für…
…869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen…
…869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen…
… danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist allerdings auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Organträger und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine…
…eine österreichische Holdinggesellschaft gegenüber ihren beiden deutschen Mutter-Holdinggesellschaften auf Grund eines gesellschaftsrechtlich zustandegekommenen Ergebnisabführungsvertrages (EAV) dazu verpflichtet, einen Teil ihres Gewinnes (der aus der Gewinnausschüttung ihrer operativ tätigen deutschen Tochtergesellschaft stammt) an die beiden deutschen Mutter-Holdinggesellschaften (Organgesellschaften eines deutschen operativ tätigen Organkreises) abzuführen…
…welchem Rechtsträger die Betriebstättenergebnisse auf deutscher Seite zugerechnet werden. Falls daher die Inlandsbetriebstätten einer deutschen GmbH gehören, die Organgesellschaft von in Deutschland ansässigen natürlichen Personen ist, wird hiedurch die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich ebensowenig beeinträchtigt werden wie dann, wenn es sich um die Betriebstätte einer deutschen…
…in der Muttergesellschaft jene "Person" sehen muss, die über die Patentwerte zu disponieren tatsächlich in der Lage ist (EAS.1075). Der Organschaftsverbund vermag daher nicht die Steuerentlastungsberechtigung der Organgesellschaft in Frage stellen, wohl aber kann dieser Anlass sein, der Frage der steuerlichen Zurechnung vertieft nachzugehen…
…allerdings unter der weiteren Einschränkung, dass keine Verlustdoppelverwertung herbeigeführt wird (EAS 683). Auch DBA-rechtlich erfolgt die Ergebniszurechnung an die ausländische Organgesellschaft und nicht an den ausländischen Organträger (Abschn. B Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche am 29. Jänner 1999 in Wien und…
…vermuten sein. Diese Abhängigkeit wird jedenfalls dann gegeben sein, wenn grenzüberschreitend die im innerstaatlichen Recht entwickelten Voraussetzungen einer "Organschaft" vorliegen; denn unter Organschaftsvoraussetzungen hat die Organgesellschaft begrifflich "keinen eigenen Willen" mehr; wer aber derart dominiert ist, dass er keinen eigenen Willen mehr hat, kann nicht…