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EAS 2670Qualifikationskonflikt bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200514.12.2005

Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…

EAS 1861Verlustvortrag nach KG-Einbringung durch deutsche Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/6-IV/4/0107.06.2001

  Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…

EAS 3040Bulgarische Personengesellschaft mit österreichischen Partnern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0302-IV/4/200911.02.2009

Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist…

EAS 2685Steuerliche Behandlung von Film-Koproduktionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0260-IV/4/200608.05.2006

…empfehlen, die auf der Grundlage der dem Artikel 25 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den involvierten Staaten möglich sind. Anmerkung: Im Fall einer österreichisch-französischen Opernkoproduktion ist in EAS 2626 keine Zusammenarbeit in Form einer Mitunternehmerschaft angenommen worden. Bundesministerium für Finanzen, 8…

EAS 2619Mitunternehmeranteilseinbringung durch deutschen Gesellschafter in eine inländische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0422-IV/4/200522.06.2005

Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…

EAS 3334Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0240-IV/4/201304.07.2013

…vorgenommen, so geht damit die Kapitalbeteiligung unter und wird im Ergebnis gegen die Mitunternehmerbeteiligung eingetauscht. Allerdings ist angesichts des für Mitunternehmerschaften geltenden Transparenzprinzips das "Eintauschobjekt" nicht das immaterielle Wirtschaftsgut "KG-Anteil", sondern es sind dies die diesem Anteil zu Grunde liegenden anteiligen Sachgüter der KG…

EAS 2248Beteiligung an einer kanadischen "limited partnership"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/7-IV/4/0303.03.2003

…Recht, sondern ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Eine kanadische "limited partnership" wird in diesem Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein. Österreichisches Steuerrecht ist hierbei nicht nur für die Frage maßgebend…

EAS 2633Net Capital Gain einer kanadischen Limited Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0395-IV/4/200505.07.2005

…entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Eine kanadische "limited partnership" wird in diesem Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein (EAS 2248). Da im DBA-Kanada eine internationale Doppelbesteuerung durch das Anrechnungsverfahren beseitigt wird, unterliegen…

EAS 599Vermögensteuerpflicht schweizerischer stiller Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 896/3/1-IV/4/9516.03.1995

…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2500Österreichisch-schweizerisch-italienische Arbeitsgemeinschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 510/1-IV/4/0405.08.2004

…dann unterliegen auch die beiden ausländischen Gesellschaften kraft der inländischen Baubetriebstätte in Österreich der Steuerpflicht. Für die Ermittlung der ihnen zuzurechnenden Ergebnisanteile gelten die für Mitunternehmerschaften entwickelten Besteuerungsgrundsätze, die sich aus der sogenannten "Bilanzbündeltheorie" herleiten. Werden daher Techniker der ausländischen Partnergesellschaften der ARGE zur Verfügung…

EAS 1554Inländische Betriebstättenverluste 1997/98 einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/17-IV/4/9917.11.1999

…gleichen Grundsätze. Wird in der Folge auf der Grundlage von Art. III des Umgründungssteuergesetzes eine steuerneutrale Umgründung der Mitunternehmerschaften in eine Kapitalgesellschaft vorgenommen, dann wird die auf Grund der künftigen Verordnung eintretende Verlustvortragsfähigkeit nach den Grundsätzen des Umgründungssteuergesetzes auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übergehen. 17. November…

EAS 3380Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters nach dem DBA Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-VI/8/201701.06.2017

…dass diese in der Lage sind, grenzüberschreitend durch Betriebsstätten Einkünfte zu erzielen. Dies ist dann der Fall, wenn sie als "Mitunternehmerschaft" anzusehen sind (vgl. Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1 Z 7 Rz 101). Beteiligen sich Personen an einem österreichischen Unternehmen als atypisch stille Gesellschafter…

EAS 1198Beteiligung an einer australischen Kapitalgesellschaft als unechter stiller Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/9711.01.1998

…muss daher konsequenterweise eine nach außen nicht in Erscheinung tretende Beteiligung an einer australischen Kapitalgesellschaft dann, wenn sie die Wesensmerkmale einer unechten stillen Beteiligung des österreichischen Rechtes aufweist, in gleicher Weise als Mitunternehmerschaft eingestuft werden, wie eine inländische unechte stille Gesellschaft; und zwar auch dann…

EAS 1166Inländische GMBH mit atypisch still beteiligter deutscher KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 287/1-IV/4/9716.12.1997

…inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den beiden Mitunternehmern erzielten Gewinne in inländischen Betriebstätten erwirtschaftet…

EAS 3042Planungsgemeinschaft mit italienischen Partnern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0669-IV/4/200915.04.2009

Übernimmt eine als Mitunternehmerschaft einzustufende Planungsgemeinschaft, die aus einer österreichischen GmbH, einer italienischen GmbH und einem italienischen Einzelunternehmer besteht, den Auftrag, die Planungsarbeiten für ein österreichisches Kraftwerk auszuführen und übersteigt die Mitwirkungsdauer an dem Bauprojekt 12 Monate, dann liegt eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, dann wird hiedurch nach österreichischer Rechtsauffassung keine unechte stille Gesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft begründet (BMF-Einzelerledigung SWK 18/1991 A1 257). Der Österreicher erzielt aus seiner Beteiligung an der deutschen GmbH daher ausschließlich Einkünfte aus…

EAS 2490Verkauf eines inländischen E-Werkes durch deutsche Mitunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 86/1-IV/4/9019.07.2004

Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…

EAS 3363Veräußerung einer Beteiligung an einer ungarischen Personengesellschaft durch eine österreichische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-VI/8/201529.10.2016

Veräußert eine operativ tätige österreichische GmbH & Co KG, deren Gesellschafter allesamt deutsche Personen sind, ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen…

EAS 3060Steuerliche Behandlung einer doppelstöckigen Personengesellschaft mit Hybridcharakter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1199-IV/4/200922.05.2009

Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH & Co KG (KG), die mit dem aufgebrachten Kapital eine australische Limited Partnership (LP) erwirbt, die landwirtschaftliche Betriebe in Australien unterhält und bewirtschaftet, und wird die deutsche KG aus österreichischer Sicht als Holding-KG mit bloß vermögensverwaltender Funktion…

EAS 2062Beteiligung an einer deutschen vermögensverwaltenden atypischen GmbH+Still
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/8-IV/4/0222.05.2002

…nach seinem inländischen Recht im Fall einer derartigen Konstruktion wegen der kraft Rechtsform bestehenden Gewerblichkeit der Einkünfteerzielung der GMBH von einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft ausgeht und dass folglich in den Räumlichkeiten der deutschen GMBH deutsche Betriebstätten der Mitunternehmerschaft und damit der österreichischen Beteiligten erblickt werden…