Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…
…zum vorherigen Bilanzstichtag noch zu nahezu 100% aus unbeweglichem Vermögen - und zwar in Form einer einzigen in Österreich belegenen Immobilie - bestand, dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 eintritt…
…98 Abs. 1 Z 3 erster Teilstrich EStG 1988 wahrgenommen wird. Hingegen wird nach ungarischem Steuerrecht die Personengesellschaft als intransparent qualifiziert, was zur Folge hat, dass die Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung der österreichischen Personengesellschaft zugerechnet werden. Da aber nach österreichischem Recht nicht die Personengesellschaft, sondern…
…auf deutscher Seite bereits die Besteuerung des bis zum Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung gestundet, hindert dies auf österreichischer Seite nicht, gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ebenfalls einen Steueraufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der…
…99 EStG 1988) beschränkt Steuerpflichtigen zufließen. Zahlungen, die einer Personengesellschaft zugehen, werden in der Regel entsprechend den Gewinnverteilungsgrundsätzen den Gesellschaftern zuzurechnen sein. Hat der zu 100% am Kapital beteiligte Kommanditist in Österreich seinen Lebensmittelpunkt und ist er sonach unbeschränkt steuerpflichtig, dann könnte wohl noch ein…
…tritt im Ergebnis ein internationaler Zurechnungskonflikt ein, wenn die österreichische Steuerverwaltung dies als eine steuerfreie Schachteldividende der Ö-GmbH ansieht, Deutschland aber nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie korrespondierend Quellensteuerfreiheit gewährt, sondern nur jene Quellensteuereinschränkung zulässt, die bei Zurechnung zum österreichischen Gesellschafter A gemäß Artikel…
…Wortlaut des § 50d ergebende Tatbestandsbild. § 50d Abs. 3 dEStG lautet wie folgt: "Eine ausländische Gesellschaft hat keinen Anspruch auf völlige oder teilweise Entlastung nach Absatz 1 oder Absatz 2, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Freistellung nicht zustände, wenn sie die…
…KG die Beteiligungsertragsbefreiung zur Anwendung kommt. Diese im Veranlagungsverfahren des Dividendenempfängers wirksame Beteiligungsertragsbefreiung entbindet aber gemäß § 94 Z 2 EStG die ausschüttende Wiener Gesellschaft nur dann vom KESt-Abzug, wenn der begünstigte Dividendenempfänger "unmittelbar" an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Dem Gesetzeszweck entsprechend kann dieses…
…ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die inländische vermögensverwaltende KG keine inländische Betriebstätte…
…Hierbei ist zufolge der Schlussprotokolls zu Artikel 13 die Wertermittlung nach dem Stand des Aktivvermögens vorzunehmen, das in der letzten vor der Veräußerung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellten Schlussbilanz ausgewiesen ist. Eine in einem solchen Fall in Österreich zu erhebende Steuer ist gemäß Artikel 23 Abs…
…Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt, kommt in diesem Fall auch nicht die KESt-Ermäßigung nach lit. a auf 5…
…deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in Anwendung des richtlinienkonform interpretierten § 94a EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer entlastet werden (EAS 2630 und EAS 3110). Unter EAS 3110 wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin der deutschen KG nicht ohne weiteres berechtigt ist, auf der Grundlage…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
…dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung dar. Es liegt daher auf österreichischer Seite auch keine "Dividende" iSv Artikel 10 DBA-Deutschland vor. Sollte nach deutschem Recht der Vorgang als Gewinnausschüttung…
…Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den dem amtlich kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrunde liegenden Ausschüttungsbetrag übersteigen. Bundesministerium für Finanzen, 9…
…dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind. Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 2 erster bzw. zweiter Teilstrich EStG 1988 im Rahmen der…
Der Veräußerungsgewinn, den eine unter Gerichtsaufsicht stehende koreanische Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34…
… 94a EStG 1988 Bedeutung zukommen. Soweit die Ausschüttungsfiktion eine Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die als Hauptgesellschafterin der Nachfolge-KG auftretende (operativ tätige) deutsche GmbH betrifft, wird einerseits zunächst eine DBA-konforme Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5% und in der weiteren Folge nach Ablauf der…
…anzusetzen sind (VwGH 22.4.1986, 85/14/0167 und EStR 2000 Rz 6669). Im vorliegenden Fall ist aber zusätzlich noch mitzubedenken, dass gemäß § 31 Abs. 3 EStG 1988 im Fall des "Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich .... der gemeine Wert als Anschaffungskosten" maßgebend…
Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…