Erleidet eine österreichische Kapitalgesellschaft in ihren Auslandsniederlassungen so hohe Verluste, dass diese die in den Inlandsbetriebstätten der Kapitalgesellschaft erzielten Gewinne übersteigen, ist das Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaft sonach negativ, dann kommt es gemäß § 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser…
Hat eine laufend Verluste erleidende und daher der Mindestkörperschaftsteuer ausgesetzte österreichische GmbH eine Liegenschaft in Italien verkauft und hierbei einen Gewinn von 1,000.000 erzielt, der in Italien mit 37% besteuert worden ist, dann ist die italienische Steuer (370.000) auf die von dem…
…erlitten, der durch die kanadischen Lizenzgebühren gekürzt worden ist, dann wird im Jahr 1 - sieht man von der Mindest-KÖSt ab - jedenfalls keine österreichische Körperschaftsteuer erhoben, die auf die kanadischen Einkünfte entfallen könnte. Erzielt die Gesellschaft sodann im Jahr 2 in Österreich einen Gewinn, dann…
…dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Deutschland der Erhebung der Mindest-KÖSt entgegensteht, könnte nur im Rahmen eines - von Deutschland aus einzuleitenden - Verständigungsverfahrens geklärt werden (im Wesentlichen gleichlautend mit EAS…
…den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Niederlande der Erhebung der Mindest-KÖSt entgegensteht, könnte nur im Rahmen eines - von den Niederlanden aus einzuleitenden - Verständigungsverfahrens geklärt werden. 1. Dezember…
…Jahr 2001 wirkt sich damit begünstigend für den Steuerpflichtigen aus, da ohne diese Grenze der Vorjahresverlust die italienischen Zinsen aufgezehrt und damit - soweit keine Mindest-KÖSt für die Steueranrechnung zur Verfügung stand - zum Verlust der Auslandssteueranrechnung geführt hätte. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und…
Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…
Schließen sich drei in Deutschland ansässige Personen zu einer österreichischen KEG zusammen, die eine mit einem Hotel bebaute Liegenschaft erwirbt, sodann das darauf befindliche Hotel renoviert und schließlich die solcherart sanierte Immobilie an eine Hotel-Betreibergesellschaft verpachtet, und wird diese Aktivität insgesamt nicht als…