RIS AI
8 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
EAS 457Teilwertabschreibungen an ausländischen Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/53-IV/4/9421.07.1994

…der Grundlage des § 10 KStG von der Besteuerung befreit sind, hat im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung nicht zur Folge, dass hiedurch allfälligen nachgewiesenen Minderungen des Beteiligungswertes im Jahr des Wertverlustes die steuerliche Abzugsfähigkeit versagt wird (kein Anwendungsfall des § 12 Abs. 2 KStG). Eine solche Rechtsfolge…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

…wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist. Die Nichterhebung der Kapitalertragsteuer kann im Fall einer solchen "offenkundigen" verdeckten Ausschüttung aber nicht in allen Fällen mit einer…

EAS 2182Negativer Progressionsvorbehalt mit Verlustausgleichswirkung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/63-IV/4/0210.12.2002

…zuteil geworden. Wurden diese deutschen Verluste, die bereits einmal die österreichische Besteuerungsgrundlage voll aufgezehrt haben, in der Folge ein zweites Mal in Deutschland durch Minderung der deutschen Besteuerungsgrundlage verwertet, dann ist damit eine Situation eingetreten, die nach dem Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (25.09.2001, 99…

EAS 1740Buchwerteinbringung durch einen in der Schweiz ansässigen Personengesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/0017.10.2000

… 44 UmgrStG Beachtung verdienen, wonach die Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den…

EAS 1953KFZ-Anmietung durch eine deutsche Musiker-GmbH von der österreichischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 266/1-IV/4/0119.11.2001

…Sind sie überhöht, dann könnte Deutschland eine Erhöhung der deutschen GmbH-Gewinne fordern, die - bei Berechtigung der deutschen Berichtigungsmaßnahme - eine korrespondierende Minderung der Betriebseinnahmen der Ö-GmbH zur Folge haben müsste. Es ist aber nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage unter derartigen Gegebenheiten im Zuge einer…

EAS 2309Schicksal österreichischer Verluste nach Umgründung einer inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Mutter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/78-IV/4/0330.06.2003

…steht unter dem Vorbehalt, dass er keine internationalen Doppelverlustverwertungen bewirkt. Soweit daher die deutsche M-GmbH die in Österreich erlittenen Verluste durch Abwertungen ihrer Beteiligung an der österreichischen T-GmbH zur Minderung ihrer deutschen Steuerlast verwerten konnte, steht eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in Österreich…

EAS 1364Veräußerung von Anteilen an der österreichischen Muttergesellschaft an die US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 532/1-IV/4/9823.11.1998

…Anrechnung der US-Steuer besteht. Wird der Vorgang auf US-Seite nicht als Veräußerung der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft, sondern als Minderung des steuerlichen Eigenkapitals des US-Tochtergesellschaft mit der Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung gesehen und nach innerstaatlichem US-Recht einer Dividenden-Quellenbesteuerung unterzogen…

EAS 1173Griechische Hypothekarzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2162/1-IV/4/9701.12.1997

…österreichische Kapitalanleger nach Beendigung seiner Kapitalanlage einen Veräußerungsverlust erleidet, sodass im Regelfall der Frage, ob bei einer steuerfreien Kapitalanlage in Griechenland außerdem ein Veräußerungsverlust zu einer zusätzlichen Minderung der inländischen Besteuerungsgrundlage führen kann, nicht weiter nachzugehen sein wird. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr…