…Mitarbeiter Aktien einer US-Konzerngesellschaft am 30. November 1993 zum Vorzugspreis von US $ 33,00 (Marktpreis = 40,00 US$) erworben (und trägt die US-Gesellschaft den damit verbundenen Aufwand) und werden die Aktien am selben Tag verkauft, so stellen US $ 7,00…
…AÖFV. Nr. 79/1986). Ist ein Vergleich mit freien Marktpreisen nicht möglich, so kann eine kostenorientierte Methode herangezogen werden (Z 165 der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien). Der bloße Umstand, dass umsatzabhängige Kostenfinanzierungsverträge als fremdunüblich eingestuft werden (Z 103 der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien) hindert nach Auffassung des Bundesministeriums für…
…Banken-AG, so wird damit im Ergebnis eine österreichische Konzern-Bank in einen österreichischen Filialbetrieb der ausländischen Banken-AG umgewandelt. Durch Untergang der zu Marktpreisen in den Büchern der ausländischen Banken-AG angesetzten Beteiligung kann in deren steuerlichen Rechenwerk ein Buchverlust eintreten; dann nämlich, wenn…
…Banken-AG, so wird damit im Ergebnis eine ausländische Konzern-Bank in einen ausländischen Filialbetrieb der österreichischen Banken-AG umgewandelt. Durch Untergang der zu Marktpreisen in den Büchern der österreichischen Banken-AG angesetzten Beteiligung kann in deren steuerlichen Rechenwerk ein Buchverlust eintreten; dann nämlich, wenn…
…zumal der im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) und der diesem inhärente "separate entity approach" nach dem Ansatz von Marktpreisen wie bei Erwerb von unabhängigen Dritten verlangt. Es liegen daher aus dieser Sicht bei einem bloß quasi-innerbetrieblichem Wirtschaftsgutwechsel aus…
…sind (Art. 5 Abs. 1 DBA-UdSSR). Für die Ermittlung des der Repräsentanz zuzurechenden Gewinnteiles kann bei Fehlen von Marktpreisen für die von der Repräsentanz erbrachten Dienstleistungen die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden. 12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: