…österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW-Überlassung anfallenden Aufwand…
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
Entsendet eine ungarische Konzerngesellschaft einen Mitarbeiter für 2 Jahre zu einer österreichischen Konzerngesellschaft und wird zwischen den beiden Gesellschaften ein "Intercompany Agreement" abgeschlossen, in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll…
…jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben. Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird…
…BGBl. III Nr. 1998/6). Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein und…
Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…
…der steuerlichen Erfassung in Deutschland besteht. Sollte Deutschland auch im Fall von Grenzgänger-Dienstnehmern deutscher Spiel-Casinos ab 1. Jänner 2003 die Lohnsteuerhaftung gegenüber den Casinos geltend machen, dann könnte die Angelegenheit nur im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. Bundesministerium für Finanzen…
…und es werden von ihr auch die Kosten hiefür getragen. Damit ist die österreichische Gesellschaft dem vollen Lohnsteuerhaftungsrisiko ausgesetzt; eine nachträgliche Entlastung von der Lohnsteuerhaftung könnte diesfalls nur mehr im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens bewirkt werden, das aber gemäß Artikel 24 DBA-Großbritannien in Großbritannien…
…Zirkustournee in Österreich für mindestens 1 Monat zur Verfügung stehen, als Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 Abs. 2 EStG 1988 zu werten sein, die Lohnsteuerhaftung für die BV 2 in Österreich auslöst. 19. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nach Beendigung des Gastspieles fällig werdende Gesamtvergütung) auszuzahlen. Besteht eine inländische Betriebstätte (eine solche nach § 81 EStG wäre ausreichend) könnte aber die britische Agentur zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden; sonst müssten die Schauspieler im Veranlagungsweg zur Steuerleistung veranlasst werden; dies würde aber nur dann erfolgversprechend sein…
…erwarten ist. Sollte dies der Fall sein, würden sowohl die Gewinne des zypriotischen Unternehmens als auch die Bezüge seines Dienstnehmers der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wobei die zypriotische Gesellschaft zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen ist. Vorsorglich ist aber beizufügen, dass Fälle der vorliegenden Art, insbesondere, wenn ein…
…Besteuerung (und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen). Die Steuer ist in Österreich hiebei im Lohnsteuerabzugsweg zu entrichten. Die Lohnsteuerhaftungspflicht trifft hiebei die schweizerische Muttergesellschaft und nicht die österreichische Tochtergesellschaft. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Ist ein Dienstnehmer einer deutschen GMBH in Österreich ansässig und arbeitet er hier für seinen deutschen Arbeitgeber in seinem in der inländischen Wohnung gelegenen "home office", dann wird zunächst zu klären sein, ob dieses "home office" eine inländische Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers darstellt. Für lohnsteuerliche…
Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
Gemäß § 81 Abs. 2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen…
Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…