…dass französischen Austauschassistentinnen - solange sie in Frankreich im Sinn von Artikel 4 des Abkommens als ansässig gelten - bei einem die Zweijahresfrist nicht übersteigenden Lehrauftrag (Lehraufträgen) die Steuerfreistellung auch dann zu gewähren ist, wenn die Austauschassistentinnen vor Erhalt des Lehrauftrages an der österreichischen Hochschule studiert haben…
Übernimmt eine Österreicherin, die nach ihrer Scheidung ihren Hauptwohnsitz nach Italien verlegt hat, einen Lehrauftrag vom WIFI-Salzburg, ohne hierbei Dienstnehmerin des WIFI zu werden und ohne im Inland eine "Betriebstätte" zu begründen (Betriebstätte wäre zB ein zur Verfügung gestellter eigener Arbeitsraum), dann unterliegen die…
Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…
Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, so dass bei dieser Gestaltung ( 1…
…Indien ansässige Person, die bis rund 1,5 Jahre vor der Einreise nach Österreich über mehrere Jahre einen Lehrauftrag an einer indischen Universität hatte und unmittelbar vor der Einreise nach Österreich selbständiger Forscher mit einer Eingliederung in ein Forschungsinstitut in Indien war, für weniger als…
…des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens geht sowohl der Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 wie auch jener des Artikels 19 des Abkommens vor. Übernimmt daher ein in Frankreich ansässiger Professor einen Lehrauftrag an einer Vorarlberger Fachhochschule und wird hierbei die Zweijahresfrist des Artikels 20 Abs. 2 nicht überschritten…
…Lehrtätigkeit in Österreich steuerfrei zu stellen ist; denn diese Regelungen gelten nach ihrem Wortlaut unabhängig davon, ob die Lehrtätigkeit auf freiberuflicher oder unselbständiger Basis ausgeübt wird. Im Fall der amerikanischen Lehrbeauftragten ist allerdings zu bedenken, daß das am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichnete neue…
…hat sich EAS 781 auseinandergesetzt und ausgeführt: "Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien…
…Grund von Doppelbesteuerungsabkommen idR keine Steuerpflicht in Österreich eintreten würde, wenn der Gastprofessor nicht durch einen Dienstvertrag, sondern durch einen als Werkvertrag einzustufenden Lehrauftrag in Österreich tätig wird (EAS 781 letzter Absatz und Z 11 erster Satz des Gastlehrererlasses). Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2013
…Forschungsprojektes in Italien aufhält, würden - sofern die Forschungstätigkeit nicht studienjahresbezogen ausgeübt wird - als fristhemmend angesehen werden können. Sollte allerdings der (studienjahresbezogene) Lehrauftrag in Graz weiterlaufen und hiedurch eine Überschreitung der Zweijahresfrist eintreten (zieht die Lehrtätigkeit in Graz sonach beständige Inlandsaufenthalte nach sich, die zwei Studienjahre…
…hat sich EAS 781 auseinandergesetzt und ausgeführt: "Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien…
…Kapitalertragsteuerpflicht durch das österreichisch-belgische Doppelbesteuerungsabkommen nicht beseitigt werden. Was nun die übrigen inländischen Einkünfte anlangt (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von ATS 60.000 und aus einem universitären Lehrauftrag in Höhe von ATS 11.500) unterliegen diese grundsätzliche der Veranlagungspflicht in Österreich…
Schließt eine in der Rechtsform einer AG geführte inländische Privatuniversität mit einer deutschen Kapitalgesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die deutsche Kapitalgesellschaft die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines zertifizierten Kurses im Bereich des Gesundheitstourismus übernimmt (Erstellung des Kurskonzeptes, der Lehr- und Lernunterlagen, der Durchführung der…
Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…
Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl II 1999, 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…
Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den…