Ob Leasingraten eines tschechischen Leasingnehmers als Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-CSFR anzusehen sind und deshalb einem 5%igen Quellensteuerabzug in der Tschechischen Republik zu unterwerfen sind, wird in erster Linie davon abhängen, ob es sich hierbei um Zahlungen im Rahmen eines…
…die Leasingraten nicht nur zur Erlangung der 5-prozentigen Quellensteuer, sondern auch bei Ermittlung des Betriebsgewinnes des Leasingnehmers als Mietzahlungen und daher insgesamt als Betriebsausgabe behandelt und nicht bloß den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil gewinnmindernd berücksichtigt; denn im letztgenannten Fall müsste daraus der Schluss…
…3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will indemnify the Lessor from and against all…
…anzuwenden; und zwar auch dann, wenn der österreichische Leasingnehmer seine Zahlungen auf ein Konto einer Drittstaatsgesellschaft leistet, weil an diese die Mieteforderungen zur Einziehung abgetreten worden sind. Steuerunwirksame treuhändige Vereinnahmung durch die deutsche Leasinggesellschaft würde diese Voraussetzungen jedenfalls nicht erfüllen. Anmerkung: Dieser Fall zeigt, dass…
…2000 Rz 2407), dann steht die darauf entfallende österreichische Steuer für die Anrechnung der rumänischen Zinsenquellensteuer zur Verfügung (EAS 2623). Hat der rumänische Leasingnehmer eine derartige Quellensteuer bislang nicht abgezogen und wird er nunmehr seitens der rumänischen Steuerverwaltung zu einer Steuernachzahlung verpflichtet, dann kann dieser…
…Drittstaaten dies verlangen. Es wird allerdings auch der OECD-Auffassung Beachtung zu schenken sein, derzufolge in Fällen der vorliegenden Art unter bestimmten Voraussetzungen der Leasingnehmer als Arbeitgeber anzusehen ist (AÖF Nr. 87/1993). Diesem Aspekt wird bei finanzamtlichen Überprüfungen vor allem dann besondere Beachtung zugewendet…
…dem österreichischen Leasinggeber steuerlich zuzurechnen, erfolgte die rumänische Abzugssteuer zu Recht und besteht sonach Anrechnungsberechtigung in Österreich. Ob in Rumänien der Steuerabzug unmittelbar vom Leasingnehmer oder mittelbar von der die Überweisung nach Österreich vornehmenden Hausbank des Leasingnehmers vorgenommen wurde, ist unerheblich. Sofern keine Zweifel über…
…die Leasingraten nicht nur zur Erlangung der 5-prozentigen Quellensteuer, sondern auch bei Ermittlung des Betriebsgewinnes des Leasingnehmers als Mietezahlungen und daher insgesamt als Betriebsausgabe behandelt und nicht bloß den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil gewinnmindernd berücksichtigt; denn im letztgenannten Fall müsste daraus der Schluss…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…
Errichtet eine deutsche Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
Überträgt eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft ist, mittels Baurechtseinräumung das Eigentum an dem Liegenschafts-Gebäude an eine deutsche Kapitalgesellschaft, wobei dieses Gebäude gleichzeitig von der deutschen Gesellschaft angemietet wird, dann kann in Fällen dieser Art im ministeriellen EAS-Verfahren keine Entscheidung darüber…