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EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…handelt), werden die in Rz 7775 ff bzw. 8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft ausreichen. Hinsichtlich der inländischen Dividendenwerte besteht Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg…

EAS 2817Genussrechtsertrag luxemburgischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0047-IV/4/200701.02.2007

…Rz 6139) verbrieft, dann sind die daraus abreifenden Erträge wegen des Zinsencharakters nach den vorstehenden Grundsätzen vom Kapitalertragsteuerabzug zu entlasten. Sollte die den Genussscheinertrag auszahlende österreichische Gesellschaft aus Haftungsgründen nicht die nach EStR 2000 Rz 8018 mögliche Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gewähren, müsste auf der Grundlage…

EAS 2293KESt-Pflicht für obligatorische Genussrechte ausländischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/0312.05.2003

…nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die wichtigsten Grundsätze auf, nach denen der für den Kapitalertragsteuerabzug sonst Haftungspflichtige dokumentieren kann, dass er den Kapitalertragsteuerabzug bei Zahlung an Steuerausländer zu Recht unterlassen hat…

EAS 3359Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine mittelbar beteiligte natürliche Person über zwischengeschaltete inländische Kapitalgesellschaft und österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0113-VI/8/201605.04.2016

…die unmittelbar die Familiengesellschafter treffen sollte. Die solcherart in Deutschland besteuerten Dividenden wurden sodann anlässlich der Ausschüttung durch die österreichische Familienholding ein zweites Mal ebenfalls unmittelbar in den Händen der Familiengesellschafter dem KESt-Abzug unterworfen. Bei dieser Sukzessivbesteuerung wurde eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…auch ausdrücklich normiert wurde. Wurde im Zuge der Betriebsprüfung noch von einer abkommensrechtlichen Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges ausgegangen und wurde daher 2010 die Steuer mittels Haftungsbescheides nachgefordert und die KESt daraufhin entrichtet, besteht nach Maßgabe des Artikel 10 DBA-Schweiz Anrecht auf KESt-Rückzahlung…

EAS 3192Inländischer Zinsenertrag einer deutschen Personengesellschaft mit inländischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3407-IV/4/201012.01.2011

…verursachen würde. Auch EStR 2000 Rz 7797 sieht daher vor, dass die Entlastung von der Zinsen-KESt "im Fall ausländischer Betriebstätten österreichischer Unternehmer" (hier: ausländischer Personengesellschaftsbetriebstätten eines österreichischen Mitunternehmers) unmittelbar durch den Abfuhrverpflichteten erfolgen kann, wenn ihm ausreichende Nachweise für die Entlastungsberechtigung vorliegen. Auch wenn…

EAS 1363Inländische Bankkonten ausländischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 264/2-IV/4/9812.11.1998

…geregelt. Haben ausländische Kapitalgesellschaften Konten bei inländischen Banken eröffnet, ist die inländische Bank zwar ebenfalls berechtigt, den Kapitalertragsteuerabzug zu unterlassen, dies allerdings ohne Haftungsrisiko nur, wenn sie in der Lage ist, die Nichtsteuerbarkeit der betreffenden Zinsen nachzuweisen bzw. ausreichend glaubhaft zu machen. Für die vorsorgende…

EAS 996Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/70-IV/4/9623.12.1996

… 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hiebei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften…

EAS 3299Unmittelbarkeitserfordernis im Fall einer treuhandschaftlich gehaltenen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0523-IV/4/201223.10.2012

…10 OECD-MA bleibt bei Vorliegen einer Nominee-Beteiligungsholding die abkommensrechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Quellenbesteuerung aufrecht. In dem beschriebenen Sachverhaltsbild ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ö-GmbH dennoch zur Haftung für einen unterlassenen KESt-Abzug herangezogen werden könnte. Dies jedoch nicht deshalb…

EAS 2952Umgehung der Quellenentlastungssperre bei ausländischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0891-IV/4/200828.03.2008

…der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bekannt sein, dass die Einkünfte dem ausländischen Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann trifft den Vergütungsschuldner ungeachtet des Umstandes einer vorhergehenden Steuerrückzahlung durch das Finanzamt BEO das Haftungsrisiko; denn die Schutzwirkung des § 3 Abs…

EAS 411Durchführung des Änderungsabkommens zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1340/2/1-IV/4/9415.03.1994

…sie im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist. Gewinnausschüttungen die im März 1994 vorgenommen werden, müssen daher noch nach der geltenden Rechtslage einem 22%igen KESt-Abzug unterworfen werden. Die Entlastung wird im Rückerstattungsweg auf dem Vordruck ZS-D2 geltend zu machen sein. Die Vordrucke können jedoch erst…

EAS 3423DBA-Quellensteuerentlastung bei Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.194.13425.03.2020

…4). Denn Sinn und Zweck des § 3 DBA-Entlastungsverordnung ist es, dem Abzugsverpflichteten das Haftungsrisiko bei einer DBA-Entlastung an der Quelle weitgehend abzunehmen. Eine Auslegung, wonach diese Begünstigung einer US-amerikanischen Holdinggesellschaft auch dann ungeprüft zustehen soll, wenn diese nicht im DBA-Partnerstaat sondern…

EAS 348Kest-Pflicht für spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/11/1-IV/4/9303.12.1993

…von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus spanischen Anleihen, die nicht von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien emittiert werden (zu den begünstigten staatlichen Einrichtungen zählen…

EAS 503Endbesteuerung für Kapitalerträge österreichischer Personengesellschaften mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/3/1-IV/4/9422.09.1994

  Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und…

EAS 2807Inlandsgewinnausschüttung an eine inländische KG mit deutscher GmbH-Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0044-IV/4/200705.02.2007

…ausschüttende Wiener Gesellschaft nur dann vom KESt-Abzug, wenn der begünstigte Dividendenempfänger "unmittelbar" an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Dem Gesetzeszweck entsprechend kann dieses "Unmittelbarkeitserfordernis" bei Beteiligung im Wege einer Personengesellschaft nicht als erfüllt angesehen werden, weil bei der KESt-Abrechnung sonst weiterführende Recherchen getätigt…

EAS 1691Frage der KEST-Freiheit von Wertpapierdepots liechtensteinischer Stiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/0017.07.2000

  Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf von ihnen in einer Steueroase (dazu zählt auch Liechtenstein; VwGH 25.5.1993, 93/14/0019) errichtete und dort steuerfreie Stiftungen und legen diese Stiftungen ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass die deutsche KESt-Vorbelastung im Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages…

EAS 3338Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0505-VI/8/201324.09.2013

…wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 50d dEStG erhoben und nur insoweit reduziert, als dies dem österreichischen Gesellschafter (natürliche Person) auf Grund seines individuellen Entlastungsanspruches zustünde (Kürzung der deutschen KESt auf 15%), dann kann dieser auf § 50d dEStG gestützte Besteuerungsdurchgriff zu einem internationalen…

EAS 1797Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/5-IV/4/0108.02.2001

Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…