Wird eine in Österreich ansässige natürliche Person als künstlerischer Leiter der "Musiktage" einer deutschen Stadt tätig, wobei deren Aufgaben insb. die Planung des Veranstaltungsprogramms, die Auswahl von Künstlern sowie die Konzeption von Publikationen, medialen Auftritten und der grafischen Präsentation der "Musiktage" umfassen, dann ist zu…
…eine Vergütung für die auf Werkvertragsbasis übernommene Geschäftsführung der Kulturorganisation; 2. eine Abgeltung der künstlerischen Leitung des inländischen Festivals; 3. eine Vergütung für die Übernahme der künstlerischen Regie des Festivals; dann besteht in Bezug auf die unter Pkt. 2 und 3 genannten Vergütungen Steuerabzugspflicht gemäß …
…das Vorliegen abkommensgemäßer Freistellungsverpflichtungen verfügt. Der Umstand, dass eine Engagementvereinbarung bezüglich einer US-Tanzgruppe formell mit einer US-Agentur abgeschlossen wurde, die Auftrittsgage aber direkt dem Leiter der Tanzgruppe bar ausbezahlt wird, ist jedenfalls kein Nachweis, dass dieser Einkünftefluss steuerlich der US-Gesellschaft zuzurechnen ist…
…künstlerische Tätigkeit nicht immer einfach ist; insbesondere dann nicht, wenn Verträge mit gemischtem Inhalt geschlossen wurden. Das BM für Finanzen lässt sich in solchen Fällen in der Abgrenzungsfrage von Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-MA leiten. Darnach liegt diesfalls bei künstlerischen…
Wird ein deutscher Bühnenbildner für einen österreichischen Festivalveranstalter in Österreich tätig, dann unterliegen die hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Abzugsbesteuerung (Hinweis auf den mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten und nach wie vor in Geltung stehenden Erlass vom 11.02.1974, AÖF Nr. 105/1974). Jenes…
…ab, ob diese Entgelte von der Lizenzgebührendefinition dieses Artikels erfasst werden. Der Wortlaut dieser Definition erfasst alle Vergütungen, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken bezahlt werden; gleiches gilt für die Überlassung von Patenten, Marken…
…Quellensteuerfreiheit stünde nach der zitierten Abkommensbestimmung nur zu, wenn der wesentliche Inhalt der überlassenen Produkte von literarischem, künstlerischem oder wissenschaftlichem Wert wäre. Wird der Sublizenzvertrag zwischen dem österreichischen Unternehmen und den tschechischen Subdistributoren von dem niederländischen Produkterzeuger mitunterschrieben, so ist dieser Umstand allein nach Auffassung…
…1, die nicht eine bloße Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung auf 10%, sondern überhaupt Steuerfreistellung zur Folge hätte, bezieht sich nur auf Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, nicht aber auf kommerziell nutzbare Computerprogramme. Vorsorglich ist aber anzumerken, dass das DBA-Malta nicht anwendbar wäre…
…Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken (einschließlich kinematographischer Filme und Filme und Bänder für Rundfunk und Fernsehen) gezahlt werden. Darunter fällt somit auch die in Rede stehende Speichermedien- und die…
…die künstlerische Leitung und Konzeption eines Teiles der Gesamtproduktion des Vereines für drei Jahre zu übernehmen, dann unterliegen die von dem österreichischen Kulturveranstalter gezahlten Honorare - im Fall bloß beschränkter Steuerpflicht des Schauspieldirektors - dem Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Denn die Honorare werden offenkundig für eine künstlerische…
…auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erlass des BMF vom 11. Februar 1974, AÖF Nr…
Wird ein in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Künstler mittels Werkvertrages von einem österreichischen Opernhaus dazu verpflichtet, Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf seine künftige Bestellung als Musikdirektor dieses Hauses zu leisten, dann unterliegen die dem ausländischen Künstler im Rahmen seines freiberuflich ausgeübten Künstlerbetriebes zugehenden Vergütungen…
Nach Auffassung des BM für Finanzen fällt ein beschränkt Steuerpflichtiger, der als Kurator an einer inländischen Kunstaustellung mitwirkt, wobei er insbesondere die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas übernimmt, die Katalogtexte verfasst sowie die auszustellenden Kunstwerke auswählt und entsprechend zusammenstellt, unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen…
Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes…
Bühnenbildner und Regisseure sind keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar mitwirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch BFH 08.04.1997, I R 51/96, BStBl II 1997, 679). Werden daher im Ausland…
Bühnenbildner sind "Künstler" im Sinn des österreichischen innerstaatlichen Rechts, fallen aber nicht unter den Begriff "Künstler" im Sinn des Artikels 17 DBA-Italien, da abkommensrechtlich von diesem Begriff nur die darstellenden Künstler, nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst…
Schließt ein in einem DBA-Partnerstaat ansässiger Schauspieler mit einem inländischen Theaterbetrieb einen Vertrag, aufgrund dessen er einerseits als Schauspieler in Österreich auftritt, gleichzeitig aber auch für Regie und Bühnenbild verantwortlich zeichnet, dann sind die auf Grund solcher Mischverträge gezahlten Honorare nach den in Ziffer…