…Kapital" der ausschüttenden deutschen Gesellschaft "mindestens zu 10 von Hundert unmittelbar gehört". Der Wortlaut des Abkommens lässt offen, ob es sich bei dem "Kapital" um das Nennkapital im gesellschaftsrechtlichen Sinn oder um die Kapitalausstattung im steuerlichen Sinn handelt. Da Doppelbesteuerungsabkommen - sofern sich nicht aus dem…
…von österreichischen Kapitalgesellschaften an belgische Gesellschaften fließende Lizenzgebühren einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich, wenn die belgische Gesellschaft "zu mehr als 50 von Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist diese Voraussetzung nicht nur im Fall einer…
…Steuerabzug unterzogen werden, wenn die die Lizenzgebühren empfangende italienische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis im DBA-Italien nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des…
…Abs. 2 die Quellensteuerfreiheit davon abhängig, dass die schweizerische Muttergesellschaft "unmittelbar über mindestens 20 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt". Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine zwischengeschaltete 100-prozentige Tochtergesellschaft oder auch über eine Personengesellschaft schließt daher die Quellensteuerfreiheit aus…
…dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende französische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden…
…unmittelbar oder mittelbar ... über Anteile ... verfügt hat, die insgesamt Anspruch auf mindestens 25 von Hundert der Gewinne dieser Gesellschaft einräumen." Als "Veräußerer" ist die veräußernde "Person" zu verstehen, die sowohl eine natürliche als auch eine juristische sein kann. Dies ergibt sich auch aus lit. b…
…dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende schwedische Gesellschaft "zu mehr als 50 von Hundert am Grund- oder Stammkapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen…
…dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende dänische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Grund- oder Stammkapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen…
…dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital mindestens zu 10 vom Hundert unmittelbar der erstgenannten Kapitalgesellschaft gehört." Eine "Gewinnausschüttung" werden hierbei alle unter den Begriff "Dividenden" im Sinn von Artikel 10a des Abkommens zu subsumierenden Einkünfte bilden. Gemäß Artikel 10a Abs. 3 des Abkommens sind…
…den USA ansässige, operativ tätige und börsennotierte Konzernmuttergesellschaft (US-KM) beteiligt ist. Unter der Annahme, dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, wie im…
…wird hierzu klargestellt, dass das "Überwiegen" des Liegenschaftsbesitzes nicht auf der Grundlage der Verkehrswerte, sondern auf der Grundlage der letzen vor der Veräußerung zu erstellenden Handelsbilanz zu beurteilen ist. Hierbei ist nicht auf den Konzernabschluss der Gesellschaft, sondern auf ihren Einzelabschluss abzustellen. Dieses Auslegungsergebnis wird…