…wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt er, darnach Mitunternehmeranteile an deutschen Betrieben sowie Geldvermögen aus deutschen Quellen an…
Wird bei einem in Deutschland ansässigen Geschäftsführer einer ihm zu 100% gehörenden österreichischen GmbH im Zuge einer auf deutscher Seite durchgeführten Betriebsprüfung unter Berufung auf deutsche höchstgerichtliche Judikatur festgestellt, dass die ausschließlich erfolgsabhängige und damit ausschließlich variable Vergütung zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann…
…österreichischen Konzerngesellschaft entsandt, so kann in Bezug auf seine Beteiligung an einer amerikanischen S-Corporation eine internationale Doppelbesteuerung eintreten. Denn auf der Grundlage der durch die deutsche höchstgerichtliche Judikatur beeinflussten österreichischen Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des…
…um zu verhindern, dass die in Artikel 10 Abs. 5 DBA F enthaltene OECD-konforme Dividendendefinition vom französischen Höchstgericht (Conseil d'Etat) neuerlich fehlinterpretiert und nicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen angewendet wird. Die Protokollbestimmung macht sichtbar, dass sie nur klarstellender Natur ist und keine Ausweitung der…
…000.000 steuersatzmindernd in Österreich auswirken kann. Es ist einzuräumen, dass durch diese höchstgerichtlich bestätigte Vorgangsweise die im Geltungsbereich des EStG 1972 noch vorhanden gewesene Progressionsunwirksamkeit von halbsatzbegünstigten Veräußerungsgewinnen (indirekt) verloren geht. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…zwar hinsichtlich jener Bezugsteile, die auf die auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit entfallen. In diesem Zusammenhang ist auf die Rechtsmeinung der österreichischen und deutschen Höchstgerichte Bedacht zu nehmen, wonach bei einer inländischen GesmbH die Tätigkeit des Geschäftsführers auch dann an dem Ort, an dem die…
…Deutschland grundsätzlich im Tätigkeitsstaat, sonach in Österreich, der Besteuerung unterliegen. Denn die Arbeit eines Geschäftsführers wird nach der übereinstimmenden höchstgerichtlichen Judikatur der beiden Staaten grundsätzlich am Ort der GesmbH ausgeübt (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78)…
…nach Wohnsitzverlegung zufließen sollte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Auffassung stützt sich u.a. auf die deutsche höchstgerichtliche Rechtsprechung nach der Abfindungen, die Arbeitnehmern anlässlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, zu den Aktivbezügen zu zählen sind (BFH 18.7.1973…
…ähnliche Nachfolgebestimmung in ihrer wesentlichen Wirkung aufrechterhalten wird. Dies vor allem deshalb, weil die höchstgerichtliche Aufhebung nicht auf inhaltliche Mängel zurückzuführen ist, sondern wegen der seinerzeitigen rückwirkenden Inkraftsetzung erfolgt ist. Ist ein deutscher Konzern an einer österreichischen KG beteiligt, die 1988 bis 1994 Verluste erlitten…
…eine - durch die seinerzeitige Rechtsprechung des BFH verursachte - Abkommensauslegung, die aus Gründen der Rechtskontinuität auch nach Änderung dieser deutschen höchstgerichtlichen Rechtsprechung für die Zuordnung der Besteuerungsrechte im österreichisch-deutschen Verhältnis weiterhin angewendet wird. Diese Auffassung entfaltet aber keine Rückwirkung auf die Abkommensbeziehungen Österreichs zu anderen…
…Hält sich daher der Schweizer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer überwiegend in der Schweiz und in den GUS-Staaten auf, liegt auf der Grundlage der höchstgerichtlichen Abkommensinterpretation der Ort der Arbeitsausübung und damit das Besteuerungsrecht auf österreichischer Seite. 27. März 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…gegenteilige Richtung weisende Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH 14.09.1994, I R 116/93), die in der bisherigen österreichischen höchstgerichtlichen Judikatur allerdings noch kein Gegenstück gefunden hat, hat auf österreichischer Seite bisher noch keine Auffassungsänderung bewirkt. Der Umstand, dass vier Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft…
…Seite verursachte Doppelbesteuerung. Das BM für Finanzen erachtet sich durch das deutsche Urteil nicht davon entbunden, der seit 1997 einvernehmlich geübten österreichisch-deutschen Staatenpraxis und der Rechtsauffassung des österreichischen Höchstgerichtes auch weiterhin zu folgen. Es besteht daher angesichts des - nicht kritikfreien - deutschen Gerichtshofsurteils kein Anlass…
…EStG. und es kann aus der Verwendung des Wortes "unterhalten" kein solcher Unterschied konstruiert werden. Dass Betriebstätten auch im Wohnungsverband bestehen können, ist höchstgerichtlich bestätigt (VwGH 25.2.1987, 84/13/0053 betr. einen niederländischen Versicherungsvertreter und VwGH 12.12.1995, 94/14/0060 betr…