Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
…Handelsvertreters der österreichische Markt im Branchenbereich Damen- und Herrenbekleidung beworben (Anwerbung von Neukunden und Betreuung vorhandener Kunden), wobei der Handelsvertreter zudem nicht zum Geschäftsabschluss berechtigt ist, dann wird durch eine derartige Aktivität der liechtensteinischen Gesellschaft in Österreich keine zur beschränkten Steuerpflicht dieser Gesellschaft führende inländische…
…GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und Geschäftsabschlüssen mit ausländischen Geschäftspartnern bestehen und wobei er die Inlandsaufgaben in Räumlichkeiten der GmbH wahrnimmt, dann…
…nicht als Betriebstätten. Da bei jedem Einkaufsgeschäft auf die Einhaltung der benötigten Qualitätsstandards zu achten ist, kann eine Geschäftseinrichtung, die an sich nicht den Geschäftsabschlüssen selbst, sondern bloß ihrer kontinuierlichen Vorbereitung dient, nicht deshalb Betriebstätteneigenschaft zugemessen werden, weil sie nur für einen Teil der Einkaufstätigkeit…
…Muttergesellschaft wirken kann, wenn sie als "ständige Vertretung" der Muttergesellschaft auftritt; doch setzt dies voraus, dass sie Geschäftsabschlüsse - namens der Muttergesellschaft - zu tätigen berechtigt ist; wenn sie sonach Abschlussvollmacht im Sinn der Z 10 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland besitzt. Denn in einem…
…in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie hiebei überwiegend auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann werden die Besteuerungsrechte an ihren Einkünften (vorrangig Provisionen aus den vom ausgebildeten Vertreterstab tatsächlich getätigten Geschäftsabschlüssen) nach Auffassung des BM für…