Vermietet ein österreichisches Chemieunternehmen Spezialgeräte für Süßwasserbehandlung an einen tschechischen Kunden, dann unterliegen die hiefür von dem tschechischen Kunden gezahlten Mietentgelte als "Lizenzgebühren" nach Artikel 12 DBA-CSSR in Tschechien einer 5%igen Abzugsbesteuerung. Der Umstand, dass im Jahr 1992 Art. 12 des OECD…
Errichtet eine österreichische Holdinggesellschaft eines internationalen Konzerns in Dubai eine Gesellschaft, deren Hauptgeschäftszweig die Vermietung von Ölförder-Ausrüstungsgegenständen an ausländische konzernzugehörige Gesellschaften ist, dann ist die Gewinnausschüttung der Dubai-Gesellschaft an die österreichische Mutter-Holding unter den in § 2 Z. 3 der VO BGBl. II…
…dass das österreichische Unternehmen in Deutschland über eine Betriebstätte verfügt, bedeutet indessen nicht, dass der gesamte aus der Gerätevermietung erzielte Gewinn der deutschen Besteuerung unterliegt. Vielmehr muss im Rahmen einer Funktionsanalyse festgestellt werden, welche durch die deutschen Mieteinnahmen honorierten Funktionen in der deutschen Betriebstätte und…
Durch den bloßen Umstand, dass einem mit der Getränkeabfüllung beauftragten deutschen Unternehmen die hiefür erforderlichen Maschinen zur Verfügung gestellt werden, wird keine deutsche Betriebstätte des österreichischen Getränkeherstellers in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße…
…einem Zusammenhang mit der Bauführung stehen, nicht aber unmittelbar der Bauwerkserrichtung selbst dienen, zur Entstehung einer Baubetriebstätte führen (trotz Zusammenhanges mit der Bauführung werden beispielsweise auch laufende Materialanlieferungen oder dauerhafte Gerätevermietungen nicht als betriebstättenbegründende Mitwirkung an der Bauausführung gewertet). Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2010
… wendet man hiebei die Kostenaufschlagsmethode an, dann wird aus dem mit der internationalen Datenübertragung erwirtschafteten Gesamtgewinn nur jener Bruchteil den Betriebstättenländern zur Besteuerung zuzuweisen sein, der dem Gewinnaufschlag bei der Gerätevermietung entspricht. 01. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Ein bloßes Auslieferungslager, das ein schweizerisches Unternehmen bei einem österreichischen Produktionsunternehmen unterhält, um sich den Handel mit dem EU-Raum zu erleichtern, stellt keine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-Schweiz dar. Maschinen, die von einem schweizerischen Unternehmen an…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Maschinen aus der Schweiz angemietet, dann tritt für das schweizerische Unternehmen nur dann beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der erzielten Mieteinkünfte ein, wenn es sich bei den Maschinen um eine Anlage handelt, die als "Sachgesamtheit" anzusprechen ist. Mangels inländischer Betriebstätte kann das…