…Betriebsvermögen (auch wenn sie - mangels Anschaffungskosten - nicht in der Bilanz ausgewiesen sind); denn diese Nutzungsrechte sind nötig, um die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der österreichischen Gesellschaft zu ermöglichen. Der "Erheblichkeitstest", der nur bei Sublizenzierung an eine US-Tochtergesellschaft (oder eine andere Konzerngesellschaft) erforderlich ist, ist erfüllt…
Eröffnet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich mit Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich und mit der lehrplanmäßigen Ausbildung von Trainern befasst, in der Schweiz und in Deutschland Informationsbüros, in denen Informationen über Seminare, Kurse und allgemeine Grundlagen der gesundheitsfördernden Aktivitäten erteilt werden, dann stellen diese Büros…
…wenn sie nicht das Kerngeschäft der Gesellschaft bildet. Im Falle einer Tätigkeit im Rechnungswesen bei einer geschäftsleitenden Holding, die selbst keine Tätigkeiten im operativen Kerngeschäft des Konzerns (insb. keine Forschung und Entwicklung, keine Produktion, keinen Vertrieb etc.), wohl aber die für geschäftsleitende Holdinggesellschaften übliche Vielzahl…
…AÖF Nr. 79/1986). Im Rahmen der Ziffer 123 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze werden diese Grundsätze - und damit auch die Anwendung von Artikel 7 DBA-Niederlande - auch zu gelten haben, wenn im Bereich von Forschung und Entwicklung steuerlich anzuerkennende Kostenverteilungsverträge (Kostenumlageverträge, nicht jedoch auch Kostenfinanzierungsverträge) abgeschlossen…
…monatiges Stipendium des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Führungskräftequalifizierung im Kunst- und Kulturbereich in den USA, das in der Auszahlung eines monatlichen Betrages von S 25.000,00 und der Übernahme der Reiskosten in die USA besteht, darf nach Auffassung des Bundesministeriums für…
…Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfangen werden, ist nicht ausreichend, weil dadurch die entscheidenden Freistellungskriterien nicht belegt werden. Bundesministerium für Finanzen…
…beseitigt werden können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger, sonach auch Doppelstaatsbürger, in gleicher Weise begünstigungsfähig. Die steuerlichen Sonderbestimmungen sind nur anwendbar, wenn ein ministeriell bescheinigtes öffentliches Interesse vorliegt, dass die betreffenden Persönlichkeiten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung in Österreich wirken. Eine Einbeziehung anderer…
…4 EStG sollen steuerliche Härten abgebaut werden, die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen ist, sollen daher durch…
… 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus "öffentlichen Mitteln", die zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988…
…nbsp; Beauftragt eine ausländische Gesellschaft ihre österreichische Tochtergesellschaft mit der Errichtung eines Forschungszentrums, dessen Aufgabe in der Entwicklung neuer Technologien für den gesamten internationalen Konzern besteht, wird eine derartige Auftragsforschung als Dienstleistung gegenüber dem auftraggebenden Konzernunternehmen anzusehen sein (Z 87 OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr. 79…
Beabsichtigt eine italienische Kapitalgesellschaft, die medizinisch-technische Geräte konstruiert und vertreibt, in Österreich ein Forschungszentrum (Centro di Ricerca) zu eröffnen, in dem österreichische Programmierer beschäftigt werden sollen, dann begründen die Räumlichkeiten dieses Forschungszentrums eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO. Ob hierdurch auch eine…
…Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zertifizierte Forschungs- oder Bildungseinrichtungen erfüllen nach Auffassung der zuständigen österreichischen Behörde diese Voraussetzung und gelten somit als "anerkannte Anstalt". Die Steuerbefreiung für Forschungstätigkeiten greift nicht, wenn Art. 21 Abs. 2 DBA-Indien zur Anwendung gelangt und die in Österreich erbrachte Forschung…
…der wissenschaftlichen Forschung in Wien eine weitere wissenschaftliche Forschungsarbeit (ebenfalls für einen 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) in Österreich aufnimmt (eine ähnliche Ansicht hat das BM für Finanzen bereits in GZ M 907/1/1-IV/4/82 v. 5.7.82 und 04 4983…
…Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten (insbesondere bei der Festlegung der Forschungs- und…