Hat ein in Österreich ansässiger Schauspieler aus seiner dienstvertraglichen Verpflichtung bei einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft im Jahr 2002 eine Nettogage von rund 8.000 Euro bezogen, wobei diese Einkünfte ausschließlich aus Drehaufnahmen herrühren, die tageweise in Frankreich und Malta stattfanden, dann steht auf Grund von Artikel…
Schließt eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Schauspielern Werkverträge ab, auf Grund derer sich diese Schauspieler zur Mitwirkung an Filmdrehaufnahmen in Neuseeland verpflichten, dann unterliegen die hierfür gezahlten Gagen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. An Dreharbeiten mitwirkende Schauspieler nur deshalb…
Werden von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft in Deutschland ansässige Filmschauspieler und Stabmitglieder für einen Film engagiert, der ausschließlich in Südafrika gedreht wird, kann die österreichische Filmproduktionsgesellschaft gemäß Art. 9 DBA-Deutschland den Lohnsteuerabzug unterlassen, vorausgesetzt, dass gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland…
…die Filmschauspieler, sondern auch alle anderen mitwirkenden Dienstnehmer wie Kameraleute und Fahrer der inländischen Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen. Ist es nun so, dass alle Mitwirkenden (Filmschauspieler, Kameraleute und Fahrer) Dienstnehmer einer deutschen Arbeitskräfteverleihfirma sind, die diese an die deutsche Filmproduktionsgesellschaft verliehen hat, dann würden nur die Filmschauspieler…
…die "Vermittlereigenschaft" deckungsgleich sein muss. Treten die ausländischen Agenturen bloß als Vermittler auf, kommen sonach Leistungsbeziehungen unmittelbar zwischen den deutschen und britischen Filmschauspielern einerseits und dem österreichischen Filmproduktionsunternehmen andererseits zustande, und erfolgt weiters die Mitwirkung an der inländischen Produktion auf freiberuflicher Basis (und nicht im…
…Künstlers" und nicht auf den Ort der Aussendung abstellt. Denn auch bei den in Artikel 17 ausdrücklich angeführten Filmschauspielern richtet sich das Besteuerungsrecht nach dem Ort der Drehaufnahmen und nicht nach dem oder den Orten der späteren öffentlichen Präsentation der Filme. Bundesministerium für Finanzen, 15…
…OECD-Musterabkommen folgenden Doppelbesteuerungsabkommen bestätigt; lediglich im Abkommen mit den USA ist eine Freigrenze von $ 20.000 vorgesehen. Die Filmschauspieler erhalten ihre Vergütungen für die Erbringung ihrer schauspielerischen Darstellungsleistungen (Aktivleistungen) und nicht als Abgeltung einer von ihnen erteilten Erlaubnis (Passivleistung), derzufolge der mit ihnen…
Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler als Dienstnehmer einer deutschen Filmgesellschaft zu Drehaufnahmen in Südafrika, Malta und Frankreich verpflichtet, dann teilt Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die Besteuerungsrechte an den auf diese Drittstaatsdrehaufnahmen entfallenden Vergütungen Österreich zu. Artikel 17 steht dieser Beurteilung nicht entgegen…