… Die Steuerprivilegien des künftigen CTBTO-Privilegienabkommens werden dahingehend ausgelegt, daß wohl die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Steuerfreiheit genießen, allerdings nur in Bezug auf Einkünfte, deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor…
…beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so wird dadurch auf österreichischer Seite der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung nach §…
…nicht von der Befreiung umfasst. Gemäß Art. 37 Abs. 1 der Wiener Diplomatenkonvention werden diese Vorrechte und Immunitäten auch auf die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder ausgedehnt, sofern sie nicht Angehörige des Empfangsstaats sind. Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis nur Steuerpflicht…
…Deutschland aufrechtzuerhalten, so ist nach österreichischem innerstaatlichen Recht durch die Beteiligung der Familienmitglieder an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG keine deutsche Betriebstätte gegeben, sodass die Einkünfte aus der deutschen AG-Beteiligung gem. Art. 10 DBA-Deutschland steuerlich den in Österreich ansässig gewordenen Familienmitgliedern zuzurechnen sind. Wenn…
…auch dann noch gegeben sein, wenn das Kraftfahrzeug den im Familienverband des Diplomaten lebenden Familienmitgliedern zu deren Verwendung überlassen wird, vorausgesetzt, daß auch diesen Familienmitgliedern Diplomatenprivilegien zustehen. Kauft daher ein bei der OSZE akkreditierter Diplomat im Dezember 1998 einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst…
…Gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention genießen Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, wenn sie weder Angehörige des Empfangsstaats noch in demselben ständig ansässig sind, die in den Artikeln 29 bis 35 bezeichneten Vorrechte…
…Deutschland mit 15% erhebbaren und in Österreich anrechenbaren deutschen KESt). Es würde daher bei unmittelbarer Zurechnung des deutschen Kapitalertrages an die Familienmitglieder die gleiche Steuerbelastung eintreten wie bei dem über die Holdinggesellschaften gewählten Gestaltungsweg. Bringt ein gewählter Gestaltungsweg aber keine Steuerersparnis (wobei für die Beurteilung…
…eingetretenen Wertzuwachs des Kapitalvermögens beschränkt. Ist zur Vermeidung einer deutschen Wegzugsbesteuerung der Anteilsbesitz an der ausländischen Kapitalgesellschaft auf fünf Familienmitglieder gleichmäßig aufgeteilt worden, ziehen diese fünf Familienmitglieder sodann nach Österreich zu und bringen sie in der weiteren Folge ihre (20%igen) Anteile in eine österreichische…