…aber zufolge der Erläuterungen zur Regierungsvorlage betr. die DBA-Revision der Anwendung des in Österreich im Jahr 2005 eingeführten Systems eines Besteuerungsaufschubes nicht entgegen (siehe auch EStR 2000 Rz 6678). Das Abkommen untersagt daher nicht, eine Wegzugsbesteuerung mit Besteuerungsaufschub vorzunehmen. Das Abkommen knüpft die Steuerberechtigung…
Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…
…Steuerpflicht dieser Gewinnausschüttung aus. Da im DBA-Finnland nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegen die finnischen Betriebstätteneinkünfte einschließlich der erwähnten Gewinnausschüttungen daher der österreichischen Besteuerung. Es ist einzuräumen, dass nach den Erläuterungen zur neuen Bestimmung des § 10 Abs…
…wohl eine Steuerfestsetzung und Steuereinhebung im Wegzugsjahr untersagt, aber nicht so weitreichend zu verstehen ist, dass es einer bloßen Ermittlung der Steuerschuld aus Anlass des Wegzuges entgegensteht (siehe Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Revisionsprotokolls und Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 13-118). Hat der…
…zu, dann stellt sich - selbst wenn nach österreichischem Recht durch diese GmbH hindurchzugreifen ist - das DBA-Deutschland einer Besteuerung solcher deutscher Betriebstätteneinkünfte entgegen. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Immobilien-Investmentfondsgesetzes übt ein Immobilienfonds keine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dies hat zur Folge…
…der Eigenkapitalverzinsung bei Ermittlung ihres Mitunternehmergewinnanteiles aus (§ 11 Abs. 2 KStG 1988 iVm § 11 Abs. 2 EStG 1988 und Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 2000). Gleiches muss für die deutsche Privatstiftung gelten. 12. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zuzuführen. Der Frage, ob die Vermietungseinkünfte aus einer gewerblichen Betätigung der KG herrühren (in diese Richtung weisen die Erläuterungen zum österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetz) und ob folglich diese Einkünfte einer deutschen KG-Betriebstätte zuzurechnen und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen sind, ist nicht…
…der AG und welche der Stromerzeugungsbetriebstätte des E-Werkes zukommen. Hierbei werden auch die weiterführenden Erläuterungen im OECD-Kommentar zu Artikel 7 und in dem darin rezipierten OECD-Bericht "Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments" ("AOA", Authorized OECD Approach) zu beachten sein. …
…In Drittstaaten gelegene Liegenschaften sind hierbei beim Gesamtvermögen anzusetzen (Philipp - Loukota - Jirousek; Kommentar Internationales Steuerrecht, Tz 13-76). Das Abkommen enthält keine näheren Erläuterungen zu der Frage, unter welchen Gegebenheiten Immobilienvermögen als "hauptsächlicher" Vermögensbestandteil zu werten ist. Diese Frage wird nicht damit zu beantworten sein…
…3 BWG festlegt, dass Kreditinstitute "auch zur Durchführung der in Abs. 2 genannten sowie aller sonstigen Tätigkeiten berechtigt (sind), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Banktätigkeit entsprechend dem jeweiligen Konzessionsumfang stehen oder Hilfstätigkeiten darstellen, ....". Gemäß den Erläuterungen zu § 1 BWG wird diese Bestimmung so ausgelegt…