…Cachaca 51" im tarifarischen Sinne um "Rum" handelt und somit eine Einreihung auf Grund der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6 in den KN-Code 2208 40 11 00 zu erfolgen hat. Zur vorgelegten VZTA der Oberfinanzdirektion Cottbus wird festgestellt…
…Zollamt unter Hinweis auf die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 2a und 6 sowie den Erläuterungen zur KN zu den Unterpositionen 8528 7111 bis 8528 7119 aus, dass es sich bei den in Rede stehenden Waren laut Zentralstelle wohl um Baugruppen…
…Wirkstoff, um eine therapeutische oder prophylaktische Wirkung gegen eine spezifische Krankheit oder ein spezifisches Leiden zu erzielen, sind ausgeschlossen (Position 3003 oder 3004)." Die Erläuterungen zur KN zu Kapitel 22, RZ 02.1 lauten: "Hierher gehören auch - sofern sie nicht Arzneiwaren sind - Anregungsmittel (Tonika), die…
…Abgrenzung zu anderen Positionen ist daher zunächst eine genaue Definition dieses Begriffes erforderlich. Mangels entsprechender näherer Bestimmungen in der KN selbst hat der Senat zur Auslegung des hier als maßgeblich erachteten Gesetzesbegriffes die Erläuterungen zum Harmonisierten System herangezogen. Diesen kommen zwar keine normative Kraft zu…
…Zollamt unter Hinweis auf die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 2a und 6 sowie den Erläuterungen zur KN zu den Unterpositionen 8528 7111 bis 8528 7119 aus, dass es sich bei den in Rede stehenden Waren laut Zentralstelle für Verbindliche Zollauskünfte…
…Gerät standardmäßig über eine eingebaute Wechselfestplatte mit 160 GB zur Datenaufzeichnung verfügt. Dass die Ausstattung von Messgeräten mit Rechner und Speichereinrichtungen für die Einreihung in die Position 9030 nicht schädlich ist, ergibt sich darüber hinaus auch aus den Erläuterungen zur KN zu Unterposition 9030 3900…
…wird die Einreihung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN), den Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 1504 und den Erläuterungen zur KN zu Unterposition 1504 2090. Das Zollamt hat der Bf das Untersuchungsergebnis und die sich…
…werden sie zur Begründung der Entscheidungsfindung herangezogen (siehe als Beispiel für viele z.B. Verordnung (EG) Nr. 1017/2002 vom 13. Juni 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur). Selbst der EuGH bezeichnet die von der Kommission erstellten Erläuterungen zur KN und…
…werden sie zur Begründung der Entscheidungsfindung herangezogen (siehe als Beispiel für viele z.B. Verordnung (EG) Nr. 1017/2002 vom 13. Juni 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur). Selbst der EuGH bezeichnet die von der Kommission erstellten Erläuterungen zur KN und…
…werden sie zur Begründung der Entscheidungsfindung herangezogen (siehe als Beispiel für viele z.B. Verordnung (EG) Nr. 1017/2002 vom 13. Juni 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur). Selbst der EuGH bezeichnet die von der Kommission erstellten Erläuterungen zur KN und…
…zur Bezeichnung und Kodierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (RZZ) ausgearbeitet worden. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind bei Fehlen einschlägiger gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen die Erläuterungen und Avise der RZZ als ein maßgebliches Erkenntnismittel für die Auslegung des KN…
…gehört zu den Krackverfahren (siehe Zusätzliche Anmerkung 4c) der Erläuterungen zur KN in der damals geltenden Fassung). Aus dem Krackverfahren stammende Erzeugnisse werden nach den vorstehenden Erläuterungen zu Position 2710 Buchstabe B vom Kapitel 27 der KN erfasst. Für den Senat steht somit zweifellos fest…
…00000, Rn 45). Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union tragen die von der Kommission ausgearbeiteten Erläuterungen zur KN erheblich zur Auslegung der einzelnen Positionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (Rs wie oben, Rn 33). Mit den Einreihungsverordnungen (EU) Nrn 144 und 145…
…geeignet; der bloße Gebrauch durch einen Tierarzt lässt aber noch nicht den zwingenden Schluss zu, dass es sich deswegen auch um ein Arzneimittel handelt: Die Erläuterungen zur KN verweisen auf die Notwendigkeit eines Wirkstoffs zur Verhütung oder Behandlung von spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptomen…
…teilweise in einem anderen, z.B. in einem fotomechanischen Verfahren hergestellt sind, von dieser Position ausgeschlossen (vgl. Baldasty/Fasching/Praschak, Erläuterungen zur KN IV, 9701, 1, zitiert in VwGH vom 21.03.2018, Ro 2015/13/0010 ). Im Übrigen wird die Ansicht, dass auf Kunstfotografien…
…Rechtssache C-130/02). Diese verweist im vorliegenden Fall auf die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 4008, dritter Absatz und vierter Absatz Buchstabe A. Den Erläuterungen zur KN kommen zwar im Gegensatz zu Einreihungsverordnungen keine normative Kraft zu, sie stellen aber nach ständiger Rechtssprechung…
…sind in das Kapitel 68 der KN einzureihen. Mischungen oder aus mehr als einem Stoff bestehenden Waren sind gemäß AV 2 b) nach den Grundsätzen der AV 3 einzureihen. Dies deckt sich auch mit den Erläuterungen zum HS Nr. XIII zur AV 2 b), wonach…
…Rechtssache C-130/02). Diese verweist im vorliegenden Fall auf die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 2710 18 71 bis 2710 19 99. Den Erläuterungen zur KN kommen zwar im Gegensatz zu Einreihungsverordnungen keine normative Kraft zu, sie stellen aber nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe…
…Die Kombinierte Nomenklatur fußt bekanntermaßen auf dem „Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren“ und ist seit 1.1.1988 auch Teil der Rechtsordnung der Union. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH sind die Erläuterungen zur KN sind ein wesentliches…
…als Erzeugnis der Firma General Motors bezeichnet - und völlig zu Unrecht seine Berufung als unbegründet abgewiesen. Und obwohl mehrere Punkte aus den im Amtsblatt der EU vom 4.4.1996 veröffentlichten Erläuterungen zur KN bei Unterposition 9705 zutreffen würden, habe die Zentralstelle die Meinung vertreten…