…Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) das Einverständnis beider Vertragsstaaten vor, "dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen - ohne dieses Einverständnis sonst zur Vertreterbetriebstätte führenden - Funktionen durch Ansatz angemessener Verrechnungspreise, einschließlich eines diesem…
…gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht…
…wird gegenwärtig in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fondswirtschaft nach Lösungen gesucht, in welcher Weise solche Schätzungen erstellt und von den Steuerverwaltungen der OECD anerkannt werden können. Bis zur internationalen Abklärung dieser Fragen besteht auf österreichischer Seite Einverständnis, dass es dem französischen Fonds überlassen bleiben soll…
…eine Dirigentenleistung (Aktivleistung) bezieht, wird auch dann nicht von dem erwähnten Satz 3 erfasst, wenn mit Erbringung dieser Aktivleistung für eine Rundfunkanstalt zwangsläufig und geradezu untrennbar das Einverständnis mit der Rundfunkübertragung verbunden ist. 5. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…31/1987 betr. das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen). Der Umstand, dass im Rahmen eines Verständigungsverfahrens mit der Schweiz Einverständnis zustande kam, das österreichisch-schweizerische Abkommen abweichend auszulegen und auf Gesellschaftergeschäftsführerbezüge die Zuteilungsregel des Artikels 15 anzuwenden, vermag angesichts der zwischenzeitig eingetretenen internationalen Entwicklung (vgl. z.B…
…zu Art. 5 DBA Deutschland darüber Einverständnis besteht, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebsstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen - ohne dieses Einverständnis sonst zur Vertreterbetriebsstätte führenden - Funktionen durch Ansatz angemessener Verrechnungspreise einschließlich eines diesem verbleibenden Gewinns, abgegolten…