…die Schenkung kommt es somit zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs an den stillen Reserven der Beteiligung und es liegt daher kein steuerpflichtiger Vorgang iSd. § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 vor. Nach der Schenkung kann es zu einer (beschränkten) Steuerpflicht beim Beschenkten beispielweise…
…wie den Abschluss eines DBA oder dessen Änderung (siehe dazu auch die ErlRV 896 BlgNR XXV. GP, S. 4 zu § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 idF AbgÄG 2015, der ebenso wie § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 auf die "Einschränkung" des Besteuerungsrechts…
…Österreich im gegenständlichen Fall zunächst eine allfällige Veräußerung der GmbH-Beteiligung besteuern dürfen, da es sich - zumindest bis zur Veräußerung der Immobilie - unstrittig um Anteile an einer Gesellschaft gehandelt hat, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in Österreich besteht. Eine Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts iSd…
…UmgrStR 2002 Rz 72). Dennoch ist es aufgrund desr Neuabschlusses des DBA-Japan insofern zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs in Hinblick auf das japanische Betriebsstättenvermögen gekommen, als aufgrund einer Bemerkung ("observation") Österreichs gegen die im Jahr 2014 neu eingeführte Rz 3.1 des OECD…
…Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Großbritannien, dann stellt nach neuer Rechtslage bereits dieser Ansässigkeitswechsel einen Umstand dar, der zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führt. So…
…Argentinien ihre Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wird die österreichische Quellensteuer auf die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile gemäß Art. 13 Abs. 5 des DBA Argentinien der Höhe nach begrenzt. Der Abschluss des DBA Argentinien führt jedoch nicht zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der…
…kann es zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 kommen. Denn als steuerpflichtige Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach auch Umstände, die zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts diesbezüglich führen. Sofern aufgrund eines inländischen Wohnsitzes…
…einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts verwirklicht wird (vgl. EAS 3372). Diese Bestimmung findet jedoch auf Wegzüge, die vor dem 1. Jänner 2016 stattfanden, keine Anwendung. Erfolgte daher im Jahr 2014 ein Wegzug einer in Österreich steuerpflichtigen natürlichen Person, die Gesellschafter einer…
…Besteuerung von Künstlern zu einer Einschränkung der Quellenbesteuerung verpflichtet hat. Doch weder die bevorstehende Errichtung des EWR noch auch ein österreichischer Beitritt zur EG wird in dieser Hinsicht in Bezug auf Österreich eine Änderung herbeiführen. Eine solche könnte nur durch eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens realisiert…
…des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des DBA-Deutschland vom 24. August 2000). Besteht zwischen der deutschen Beteiligungs-GmbH und ihrer Alleingesellschafterin (d.i. eine aus 90 in Deutschland ansässigen Personen gebildete deutsche KG), ein Organschaftsverhältnis, dann bewirkt dies auf österreichischer Seite keine Zurechnung der Inlandsverluste…
…Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg. Die deutschen Kommanditisten müssten hierzu auf dem Formular ZS-RD1 samt Beiblatt A (Download-Version auf der Homepage des BMF) beim Finanzamt Eisenstadt einen entsprechenden Rückzahlungsantrag stellen…
…Quellen im Sinne des § 98 EStG 1988 besteht. Auf DBA-Ebene bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß Art. 4 Abs. 1 des OECD-MA. So umfasst dieser Ausdruck gemäß dem letzten Satz nicht eine Person, "die in diesem…
…zu Art. 10 OECD-MA bleibt bei Vorliegen einer Nominee-Beteiligungsholding die abkommensrechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Quellenbesteuerung aufrecht. In dem beschriebenen Sachverhaltsbild ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ö-GmbH dennoch zur Haftung für einen unterlassenen KESt-Abzug herangezogen werden könnte. Dies jedoch…
Verkauft eine vormals in Großbritannien, aber seit 2020 in Österreich ansässige Person im Jahr 2021 zwei in Großbritannien belegene Liegenschaften1, so stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Österreich ein Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zukommt. Die Veräußerung der britischen Liegenschaften unterliegt in…
…A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X-GmbH unter (Buchwert 100) und wird gegen die 100-prozentige Kommanditbeteiligung, also gegen eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte, eingetauscht (ihre Buchwerte betragen ebenfalls 100, der gemeine Wert beträgt 1.000…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
…so stellt dies in Österreich in dem betreffenden Jahr einen gewinnmindernden Aufwand der Tochtergesellschaft dar; die Bildung einer Rückstellung hiefür dürfte aber im Hinblick auf den geringen Gewissheitsgrad der Inanspruchnahme sowie im Hinblick auf die generelle Einschränkung der steuerlichen Zulässigkeit von Rückstellungsbildungen durch die Steuerreform…
… der Sinn der Bestimmung des Absatzes 7 zielt daher auf eine Erweiterung des Anwendungsbereiches durch Einbeziehung der österreichischen echten stillen Gesellschaften ab und ist nicht auf seine Einschränkung durch Ausscheidung der durch Rechtsvergleich als Mitunternehmerschaft zu qualifizierenden stillen Gesellschaften des spanischen Rechtes ausgerichtet. Dennoch kann…
…in Betracht kommen, die als Mitunternehmerschaften behandelt werden, was wiederum im Bereich der stillen Gesellschaften eine Einschränkung auf atypische stille Beteiligungen zur Folge haben müsste. Für Zwecke des DBA Russland steht dieser Auslegung nach Ansicht des BMF jedoch die Protokollbestimmung zu Art. 7 DBA Russland…
…3 DBA-Russland keine andere Beurteilung ergeben, so dass (angesichts der Steuerausländereigenschaft des bzw. der bauführenden Unternehmen) nicht zu prüfen ist, ob die Einschränkung des Art. 11 Abs. 3 DBA-Russland zur Anwendung kommen kann. Die in Art. 11 DBA-Russland neben "Arbeitslohn" genannten "anderen…