…Abschluss des DBA Argentinien führt jedoch nicht zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich an den bis zu dessen Wirksamkeitsbeginn entstandenen stillen Reserven an der Beteiligung. Denn sowohl Österreich als auch Argentinien vertreten die in der österreichischen Bemerkung zu Rz 3.1 des Kommentars…
…Einschränkung hat sich grundsätzlich mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Japan ergeben können. Denn Österreich hat nach dem alten DBA-Japan (BGBl. Nr. 127/1963) Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen einer japanischen Betriebsstätte, das auf Grundlage von Art. XVIII Abs. 2 lit. a des…
…ebenso wie § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 auf die "Einschränkung" des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten abstellt; EStR 2000 Rz 2518 und 6148a). Das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen wird derzeit in Art. XVIII DBA Japan…
…Nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 gelten Umstände, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, als Veräußerung der Beteiligung. Durch die Schenkung liegt keine steuerpflichtige Veräußerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 vor…
…einem unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht wird. Vor dem Hintergrund der mit dem AbgÄG 2015 erfolgten Änderung der Wegzugsbesteuerung erfuhr das Konzept der Wegzugsbesteuerung insoweit eine Änderung, als der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts verwirklicht…
…27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die im Hinblick auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS…
…Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach auch Umstände, die zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts diesbezüglich führen. Sofern aufgrund eines inländischen Wohnsitzes weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht, wird das österreichische Besteuerungsrecht hinsichtlich des Kapitalvermögens durch innerstaatliche Bestimmungen nicht eingeschränkt. Gemäß Art. 13 Abs…
…sofern sie nicht Angehörige des Empfangsstaats sind. Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis nur Steuerpflicht für Einkünfte aus inländischen Quellen im Sinne des § 98 EStG 1988 besteht. Auf DBA-Ebene bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß…
…österreichischen Besteuerungsanspruch entzogen sind. Aus der Sicht des internationalen Steuerrechts bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs auf bestimmte, aus inländischen Quellen stammende Einkünfte den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß den dem Art. 4 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiete der Steuern vom…
…Klausel" des Art. 3 Abs. 2 dieses Abkommens das Besteuerungsrecht hinsichtlich eines eingetretenen Wertzuwachses nur bedingt verloren gehe. Mit dem AbgÄG 2015 erfolgte jedoch eine Änderung des Konzepts der Wegzugsbesteuerung, sodass der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des…
…eine Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs ergeben könnte. Ausländische Verlustanteile wären nach Maßgabe der österreichischen Steuerrechtsvorschriften ausgleichs- bzw. vortragsfähig. Die Ermittlung eines solcherart ausgleichs- bzw. vortragsfähigen Verlustes hätte jedoch unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Überlegungen ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Nach ausländischem Recht des Quellenstaates…
…wird seitens des BMF die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hierfür genügen (vgl. EAS 375, EAS 697, EAS 1337, EAS 1965). Für eine Einschränkung des Quellensteuerrechtes auf unmittelbare Beteiligungen - wie es beispielsweise im Verhältnis zu Griechenland der Fall ist (siehe EAS 2666 und EAS…
…angesichts der Steuerausländereigenschaft des bzw. der bauführenden Unternehmen) nicht zu prüfen ist, ob die Einschränkung des Art. 11 Abs. 3 DBA-Russland zur Anwendung kommen kann. Die in Art. 11 DBA-Russland neben "Arbeitslohn" genannten "anderen Einkünfte" natürlicher Personen umfassen nach Auffassung des BM für…
…prozentige Kommanditbeteiligung, also gegen eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte, eingetauscht (ihre Buchwerte betragen ebenfalls 100, der gemeine Wert beträgt 1.000). Dieser Vorgang lässt im Geltungsbereich des Artikels II UmgrStG keine Aufwertung der übernommenen KG-Beteiligung auf 1.000 zu. Denn dies wäre in § 7 Abs. 2…
Seit dem VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217, gilt nunmehr ohne jegliche Einschränkung die Grundregel, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte begründen kann, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher…
…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…
…Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch…
…Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch…
…sind die Grenzgängervoraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall würden jene Bezugsteile, die auf die auf österreichischem Staatsgebiet tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entfallen, ohne DBA-Einschränkung der inländischen Besteuerung unterliegen. Bezugsteile, die auf in der Schweiz für die österreichische GmbH ausgeübte Tätigkeiten entfallen, sind von der österreichischen…
…Soll eine umfassende Einschränkung der inländischen Besteuerung auf die Reineinkünfte des deutschen Stuntunternehmens stattfinden, ist auch die Möglichkeit gegeben, den Steuerabzug vorzunehmen und sodann auf der Grundlage von § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 eine Körperschaftsteuerveranlagung mit Anrechnung des Steuerabzuges zu beantragen. Bundesministerium für…