… dies ist dann steuerwirksam, wenn ein inländischer Betrieb nach der Umwandlung zur Betriebsstätte des ausländischen Hauptgesellschafters wird oder bei EU-Körperschaften sonstiges Vermögen im Inland verbleibt, dessen Erträgnisse steuerlich erfasst werden (praktisch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt). Der weitergeltende Verlustabzug ist allerdings nur…
…die Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus öffentlichen Mitteln des erstgenannten Staates" (hier: Frankreich) "seiner Gebietskörperschaften oder seiner Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziert werden". Nach Auffassung des BM für Finanzen sollte kein Anstoß daran genommen werden, dass als "öffentliche Mittel Frankreichs" auch EU-Förderungen gewertet werden…
…von § 94a EStG 1988 bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf Dividendenzahlungen zur Anwendung gelangt, die eine österreichische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft auf einen Geschäftsanteil leistet, der von einer ebenfalls begünstigten Körperschaft eines anderen EU-Staates gehalten wird. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
…in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen einer inländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte einer - in einem EU-/EWR Staat ansässigen - Körperschaft zuzuordnen ist (EStR 2000 Rz 7755c). Denn die Niederlassungsfreiheit gebietet in einem solchen Fall bei Körperschaften, die in einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, dass…
…Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die…
…besteht. Die schweizerische Pensionskasse kann daher auf Grund des DBA Ö/Schweiz für ihre über Luxemburg bezogenen Dividenden Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 10%-Punkten erlangen. Als Körperschaften errichtete Pensionskassen in EU-Mitgliedstaaten sind demgegenüber zur Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer berechtigt, wobei…
…56/1995). Für Zwecke der abkommensgemäßen Steuerentlastung für Körperschaften ist Vordruck ZS QU-2 aufgelegt. Eine verdeckte Ausschüttung ist "offenkundig" erfolgt, wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften…
…österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung eingetretene Novellierung von…
…in Frankreich für die Besteuerung als Körperschaft, so fällt sie dessen ungeachtet aus österreichischer Sicht unter Artikel 7 DBA-Frankreich, sodass - ungeachtet des Umstandes, ob sie von der Anlage 2 des EStG als EU-Körperschaft erfasst ist oder nicht - ihre aus französischem unbeweglichem Vermögen oder…
…steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (EAS…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…
Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft eine 17-prozentige Beteiligung an einer in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 sowie des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695 und vom 23. 6.1992, BStBl. II S. 972) ist auch in Österreich die Entscheidung…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw…
Werden von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen…
Eine österreichische Kommanditgesellschaft wird sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Ertragsteuerrecht als steuerlich transparent angesehen und kommt daher nicht als Steuerpflichtiger und folglich auch nicht als Einkünftezurechnungsempfänger in Betracht. Ist daher eine österreichische KG zu 50% an einer deutschen börsennotierten AG beteiligt, so werden…
…der in EAS 1919 geäußerten Auffassung fest, als der irischen "unlimited company" der Status einer Körperschaft zuzuerkennen ist. Der bloße Umstand, dass im Insolvenzfall die Beteiligten einer Nachschusspflicht unterliegen, verleiht der Körperschaft keine Vergleichbarkeit mit einer transparenten Personengesellschaft. Das Tatbestandselement der Lizenzgebührenzahlung an eine in…
Der Veräußerungsgewinn, den eine unter Gerichtsaufsicht stehende koreanische Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine KG errichtet, die in Kroatien aus dort ohne Betriebstättenbegründung erbrachten Marketingleistungen mit 20% Quellensteuer belastete Einkünfte erzielt, ergibt sich für Kroatien aus dem deutsch-kroatischen DBA eine Entlastungsverpflichtung. Diese Entlastungsverpflichtung lässt sich insoweit aus Beispiel 9 des OECD…
…ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden…