…1 Z 1 bis 4 KStG 1988) sowie "EU-Körperschaften" (§ 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988), soweit nicht die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden ist. inländischen Körperschaften (…
…Art. 4 der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, dass bei Ausschüttungen von internationalen Schachtelbeteiligungen beim Methodenwechsel, anders als bei der Hinzurechnungsbesteuerung (siehe Rz 1248fi), unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Körperschaftsteuer von Enkelkörperschaften (bzw. Urenkelkörperschaften) zu berücksichtigen ist. Für die Anrechnung kommt nur jene Körperschaftsteuer in Frage…
…2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 337: Bei ausländischen Dividenden ist zu unterscheiden: Dividenden aus internationalen Schachtelbeteiligungen, Beteiligungen an "EU-Körperschaften" sowie aus bestimmten Beteiligungen, deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe mit Österreich vereinbart hat sind grundsätzlich steuerfrei. Liegt ein Fall des Missbrauchsverdachts (§ 10 Abs…
…eines Investmentfonds siehe Rz 1178. Im Ergebnis führt die Neufassung des § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988 führt zu einer Gleichstellung von Beteiligungserträgen aus Portfoliobeteiligungen an ausländischen Körperschaften (EU bzw. Staaten mit umfassender Amtshilfe) mit inländischen Beteiligungserträgen; bei ausländischen Portfoliobeteiligungen ist jedoch …
… dies ist dann steuerwirksam, wenn ein inländischer Betrieb nach der Umwandlung zur Betriebsstätte des ausländischen Hauptgesellschafters wird oder bei EU-Körperschaften sonstiges Vermögen im Inland verbleibt, dessen Erträgnisse steuerlich erfasst werden (praktisch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt). Der weitergeltende Verlustabzug ist allerdings nur…
…Ro 2023/13/0018). Daher ist auch einer beschränkt steuerpflichtigen EU/EWR-Körperschaft ohne Zweigniederlassung die Funktion der Gruppenträgerin zuzuerkennen, wobei diesfalls die unmittelbaren inländischen Tochtergesellschaften der Gruppenträgerin für Zwecke der Zusammenrechnung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder im Rahmen der Gruppenbesteuerung unter Einhaltung der Vorgaben des…
…der bloßen Firmenbucheintragung, sondern allgemein an der Existenz einer inländischen Zweigniederlassung bzw einer damit wohl gleichzeitig auch verlangten Betriebsstätte. Es handelt sich bei der Beschwerdeführerin (jedoch) um eine in der Anlage 2 zum EStG erwähnten Körperschaft, einer sogenannten "EU-Gesellschaft" (vgl Anlage 2 zu § 94…
…ist. Grenzüberschreitende Handelsspaltungen sind analog zum SpaltG in Art. VI UmgrStG nicht geregelt. Steuerspaltungen sind auch für spaltende und übernehmende EU-Körperschaften laut Anlage zum UmgrStG nach Art. VI UmgrStG möglich. Grundsatz des ertragsteuerlichen Formwechsels Nahezu alle Umgründungen sind begrifflich mit einem Tauschgedanken dahingehend verbunden…
…der bloßen Firmenbucheintragung, sondern allgemein an der Existenz einer inländischen Zweigniederlassung bzw einer damit wohl gleichzeitig auch verlangten Betriebsstätte. Es handelt sich bei der Beschwerdeführerin (jedoch) um eine in der Anlage 2 zum EStG erwähnten Körperschaft, einer sogenannten "EU-Gesellschaft" (vgl Anlage 2 zu § 94…
…52/2009 vom 17.06.2009 wurde die zuvor rein nationale Beteiligungsertragsbefreiung auf vergleichbare Gewinnanteile aus EU-Körperschaften gemäß Anlage 2 zum EStG 1988 (§ 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) und auf vergleichbare Gewinnanteile aus mit einer "§ 7 Abs. 3-Körperschaft" vergleichbaren EWR-Körperschaft…
…240 Abs. 3 BAO durch Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen eu-ländischer Körperschaften des öffentlichen Rechts für das Jahr 2004 entschieden: Der Berufung wird keine Folge gegeben. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird abgeändert wie folgt: Der Antrag vom 21.12.2005 der Versorgung auf Rückerstattung nach §…
…Rahmen der Veranlagung die für inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften öffentlichen Rechts geltende Ausnahme von der Besteuerung für Kapitalerträge nicht zur Anwendung kommen. Gegen diese Erledigung des Finanzamtes hat die Bw. Berufung erhoben und ihr bisheriges Vorbringen betreffend die EU-Rechtswidrigkeit der Besteuerung ergänzt. Über Vorhalt…
…aus Aktien, GmbH-Anteilen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Es fallen dementsprechend neben den offenen Ausschüttungen auch verdeckte Ausschüttungen an inländische Körperschaften und inländische Betriebsstätten von EU/EWR-Körperschaften (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c), sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, unter die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94…
…in § 9 Abs. 3 KStG 1988 genannten Körperschaften sein, das heißt, auch beschränkt steuerpflichtige EU/EWR-Körperschaften, wenn sie die genannten Voraussetzungen (eingetragene Zweigniederlassung und Zurechnung der Beteiligung zum Betriebsvermögen) erfüllen (siehe Rz 1025). Die Beteiligungsgemeinschaft als solche wird durch den Hauptbeteiligten charakterisiert. Daher ist…
…kann es nur noch in Randbereichen kommen. Eine Ratenzahlung ist insbesondere in folgenden Fällen - auch nach dem 31.12.2019 - möglich: Einbringung von "Anrechnungsbetriebsstätten" in eine EU/EWR-Körperschaft Beispiel 2: Die österreichische A-GmbH unterhält eine italienische Betriebsstätte. Aufgrund der im DBA-Italien vorgesehenen…
…Einkünftezurechnungssubjekt bleibe die eu-landb Trägerkörperschaft öffentlichen Rechts. Wenn der Gesetzgeber in § 21 Abs. 2 Z 3 KStG selbst von Einrichtungen spreche, dann setze er hier keine eigene Rechtspersönlichkeit voraus. D.h., die Steuerbefreiung komme für unselbständige Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts (auch wenn sie…
…Einkünftezurechnungssubjekt bleibe die eu-landbez- Trägerkörperschaft öffentlichen Rechts. Wenn der Gesetzgeber in § 21 Abs. 2 Z 3 KStG selbst von Einrichtungen spreche, dann setze er hier keine eigene Rechtspersönlichkeit voraus. D.h., die Steuerbefreiung komme für unselbständige Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts (auch wenn sie…
… 21 Abs 1 Z 1a KStG idF seit BBG 2011 BGBl I Nr 111/2010 auf EU-/EWR-Körperschaften als verdrängt anzusehen.23 Im Verhältnis zwischen Österreich und den USA wird derzeit (noch) das multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen von 1988 angewendet…
…weiteres auf Kapitalgesellschaften übertragbar. Eine sachliche Rechtfertigung für die Nichtabzugsfähigkeit von Geldstrafen bei Körperschaften ist aber darüberhinaus im zweiten Argument, nämlich dem Pönalcharakter der Strafe zu finden. Wiewohl die Frage der Abzugsfähigkeit von EU Kartellbußen bei Körperschaften in der Literatur stets kontroversiell diskutiert wurde (Tanzer…
…und Hoechst nicht mehr haltbar. Es gehe darum, dass der mit einer Rückerstattung im Veranlagungsverfahren verbundene Zinsverlust EU-rechtlich nicht vertretbar sei. Eine vergleichbare österreichische Einrichtung sei nämlich auch nicht nur von der (veranlagten) Körperschaftsteuer, sondern auch von der Quellensteuer befreit. Dasselbe gelte auch im…