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EAS 2676EDV-Beratung für ein kroatisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0710-IV/4/200523.11.2005

Ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen, das ein kroatisches Unternehmen durch freiberuflich tätige Konsulenten (Subauftragnehmer) berät, wobei weder das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in…

EAS 350Deutsche EDV-Beratung für österreichisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/3/1-IV/4/9303.12.1993

…deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte…

EAS 2374EDV-Dienstleistungen eines deutschen Subauftragnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 891/1-IV/4/0321.11.2003

…wird), dann unterliegen die von der inländischen GmbH an den deutschen EDV-Spezialisten gezahlten Vergütungen keinem Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Es kann im gegebenen Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob die Auftragserfüllung durch den deutschen EDV-Experten wesentliche Elemente einer kaufmännischen oder technischen Beratung einschließt; selbst…

EAS 1479Beratungsleistungen unter Zwischenschaltung einer ungarischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 513/1-IV/4/9902.07.1999

…erster Instanz vorzubehalten. Unter den gegebenen Umständen erweist sich daher die Frage, ob der dem Konsulenten in einem Großraumbüro des österreichischen Großunternehmens zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz (Schreibtisch mit Zugang zur EDV-Anlage) als Betriebstätte der ungarischen GmbH zu werten ist, nur von sekundärer Bedeutung. 02…

EAS 1300Personalgestellung von EDV-Spezialisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9827.07.1998

…dass nicht sie, sondern die britische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist; denn die EDV-Spezialisten arbeiten während der Entsendungszeit für die österreichische Gesellschaft und es werden von ihr auch die Kosten hiefür getragen. Damit ist die österreichische Gesellschaft dem vollen Lohnsteuerhaftungsrisiko ausgesetzt; eine nachträgliche…

EAS 322Unterjährige Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9322.10.1993

Übt ein EDV-Berater mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt…

EAS 564Assistenzleistungen einer schweizerischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/20/1-IV/4/9512.01.1995

…österreichische Tochtergesellschaft einer schweizerischen Muttergesellschaft verpflichtet, dieser die Kosten für Assistenzleistungen (Unterstützung im Bereich Marketing, Logistik, Werbung und EDV) zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 EStG. Ob diese Vergütungen Elemente abgelten…

EAS 1139Unterjährige Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/16-IV/4/9729.09.1997

…österreichischer Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als unbeschränkt…

EAS 2175Kopien von US-Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 169/2-IV/4/0229.11.2002

…begnügen können, dass bei Zahlungen an US-Bürger lediglich Kopien der EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen und bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens herangezogen werden. Es…