Übernimmt ein österreichisches Unternehmen den Auftrag, für einen belgischen Konzertveranstalter gegen ein Fixhonorar folgende Leistungen zu erbringen: Anmietung eines Konzertsaales, Werbung (Plakatierung, Inserate), Kartenverkauf, Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß…
…C-234/01) andererseits ergibt sich das gemeinschaftsrechtliche Gebot (Dienstleistungsfreiheit), dass ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10…
…künftig Frachtaufträge nicht mehr im eigenen Namen entgegennimmt (und an die deutsche Schwestergesellschaft als "Subauftragnehmerin" weitergibt), sondern wenn sie dies als bloßer Dienstleister der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu Artikel 5…
…solchen Verträgen herrührenden Einnahmen der T-GmbH zuzurechnen sind und die M-AG, die offensichtlich das gesamte Management der für die Einnahmenerzielung nötigen Arbeiten durchführt, formal aber als bloßer Dienstleister der T-AG auftritt, mit einer bloßen Routineabgeltung abgefunden wird. In Fällen dieser Art ist…
…deutsche Unternehmen im wesentlichen der einzige Auftraggeber des Dienstleisters, dann wird Abhängigkeit angenommen (Z 38.6 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA); sollte aber "Unabhängigkeit" gegeben sein, ist weiters zu prüfen, ob sich der unabhängige Dienstleister bei seinem Engagement für das deutsche Unternehmen noch…
…einer im Versicherungsbereich tätigen Konzerngesellschaft Dienstleistungen (IT, Rechnungswesen, Rechtsberatung, versicherungstechnisches Aktuariat, Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne Gewinnaufschlag erfolgen…
…und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung mit bloßer Dienstleistungsfunktion der Landesgesellschaften) anzupassen haben, dann ist eine solche Umstrukturierung aus steuerlicher Sicht einerseits dahingehend zu würdigen…
…Bedacht genommen, dass der mit der Funktion betraute Marketingdienstleister (hier: das schweizerische Unternehmen) den Charakter als Dienstleister bewahrt und dass die Verhandlungsposition des die Funktion übertragenden Unternehmens (hier: der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft) für die Preisgestaltung erhalten wird und sich damit seine Ertragskraft nicht verschlechtert, sondern im…