…2008 fällt in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr an (s. dazu VfGH 7.3.2007, G 54/06 u.a.; 15.6.2007, G 23/07). Das DBA(Erb)-Frankreich gehört aber auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem…
…a das DBA(Erb)-FRA Anwendung. Die StiftESt stellt eine Steuer "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" zur abgeschafften österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer dar (Art. 2 Abs. 2 iVm Art. 2 Abs. 1 lit. b DBA(Erb)-FRA; vgl. EAS 3428 zu DBA(Erb)-USA…
…in Österreich lebenden Eltern einer nach Verehelichung nach Frankreich übersiedelten Tochter Heiratsgut in Form eines Geldbetrages zugewendet, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann…
Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…
…fällt dieser Vorgang gemäß Artikel 1 lit. b in den Anwendungsbereich des DBA-Frankreich (Erb). Dies mit der Folge, dass der Schenkungsvorgang gemäß Artikel 8 in Österreich zu besteuern und in Frankreich von der Schenkungsbesteuerung freizustellen ist. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann…
… 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft, sondern unmittelbar den Anlegern zugerechnet. Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Da alle österreichischen Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode…
Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene…
Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…
…3 lit. a des parlamentarisch auf österreichischer Seite bereits genehmigten neuen DBA-Frankreich (1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP) sieht ein Besteuerungsrecht Frankreichs vor, wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies trifft dann…
…100 erworben und wird sie im Jahr 5 auf die französische Gesellschaft B verschmolzen, wobei der Verkehrswert der Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft auf 200 angewachsen ist, dann untersagt das Abkommen den hierbei realisierten Aufwertungsgewinn von 100 in Österreich zu besteuern, falls Frankreich unter steuerlicher…
…Werden von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von der…
Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…
…Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des Anspruchsrechtes unter Artikel 5 des DBA(Erb…
…13 Abs. 3 DBA-Schweiz zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich an dem in der Beteiligung steuerhängigen Wertzuwachs und löst damit die Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 aus. Die Sonderregelung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz, die im…
…Vertragsstaaten hatten". Ob die österreichische Stiftungseingangssteuer vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-CH erfasst ist, richtet sich nach Art. 2 des Abkommens. Für Österreich umfasst der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nach Art. 2 Abs. 3 lit. a DBA(Erb)-CH) "die Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr…
…nach seiner Unterzeichnung von einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine gleiche oder im wesentlichen ähnliche Steuer wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer handeln. Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist…
…Grundlage des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf US-Seite ein Besteuerungsrecht hinsichtlich des Vermögensüberganges in Anspruch genommen wird, dann würde Österreich hinsichtlich der in Österreich lebenden Enkelkinder korrespondierend dazu gemäß dem Abkommen Steuerfreistellung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer gewähren. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr…
Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an. Artikel 7 sieht vor, dass bei den nach Artikel 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb…
…erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden…