Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…
Beschränkt Steuerpflichtige, die Zinsen aus inländischen Bankeinlagen oder aus Forderungswertpapieren beziehen, unterliegen hiemit gemäß § 98 EStG 1988 keiner inländischen Einkommensbesteuerung. Unter welchen Voraussetzungen die inländische Bank den von Zinserträgen vorzunehmenden Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Anlegern unterlassen kann, ist in Abschnitt 6 des Kapitalertragsteuererlasses AÖF Nr. 158…
Werden von einer britischen Konzerngesellschaft EDV-Spezialisten einer österreichischen Konzerngesellschaft für einige Monate zur Verfügung gestellt und macht die österreichische Gesellschaft geltend, dass auf Grund des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuerpflicht für die EDV-Spezialisten in Österreich besteht, dann setzt dies voraus, dass zwischen den…
Unterstützt eine in Madeira angesiedelte Gesellschaft ein österreichisches Straßentransportunternehmen in der Weise, dass langfristige Exklusiv-Verträge für internationale Europa-Transporte vermittelt werden, dauerhaft branchen-spezifisches Know-How zur Verfügung gestellt wird, Logistik in Form von Belade- und Routenplänen zwecks optimaler Fahrzeugauslastung ausgearbeitet werden, die Werbeflächenvermietung…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, derzufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode…
Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf von ihnen in einer Steueroase (dazu zählt auch Liechtenstein; VwGH 25.5.1993, 93/14/0019) errichtete und dort steuerfreie Stiftungen und legen diese Stiftungen ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den…
…beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft abzuschließen. Die für den Steuerabzug haftungspflichtige inländische Gesellschaft wird daher im Rahmen der sie bei solchen Auslandsbeziehungen treffenden Beweisvorsorgepflicht vorzukehren haben, dass die Abkommensberechtigung für die Steuerentlastung einwandfrei nachgewiesen werden kann (insbesondere in der Hinsicht, dass…
…und diese sodann beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft abzuschließen. Die für den Steuerabzug haftungspflichtige inländische Gesellschaft wird daher im Rahmen der sie bei solchen Auslandsbeziehungen treffenden Beweisvorsorgepflicht vorzukehren haben, dass die Abkommensberechtigung für die Steuerentlastung einwandfrei nachgewiesen werden kann (insbesondere in…
…beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft abzuschließen. Die für den Steuerabzug haftungspflichtige inländische Gesellschaft wird daher im Rahmen der sie bei solchen Auslandsbeziehungen treffenden Beweisvorsorgepflicht vorzukehren haben, daß die Abkommensberechtigung für die Steuerentlastung einwandfrei nachgewiesen werden kann (insbesondere in der Hinsicht, daß…
Die im innerstaatlichen Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der…
Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche…