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EAS 686Keine Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Versicherungsprämien an EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/70/1-IV/4/9501.08.1995

…solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens…

EAS 532Inländische Repräsentanzen von EWR-Versicherungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/56/1-IV/4/9428.11.1994

…allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Die Errichtung einer bloßen Repräsentanz, die nur die Aufträge für die ausländische Versicherungsgesellschaft akquiriert…

EAS 2905Christbaumverkauf aus einer in Dänemark betriebenen Christbaumplantage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1820-IV/4/200723.11.2007

…Urteils vom 17.9.2003, I R 12/02, verneint werden müsste). Kraft unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen sämtliche Einkünfte der inländischen Besteuerung; das DBA-Dänemark gebietet in Artikel 19 (Methodenartikel) lediglich jene Einkünfteteile aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, die nach Maßgabe des Artikels 4 aus einer…

EAS 2547Ausstrahlung von Wetterpanoramabildern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0340-IV/4/200428.12.2004

…Dies auch dann, wenn diese Richtfunkstationen vom österreichischen Unternehmen auch anderen Unternehmen zur Datenübertragung vermietet werden. Die gleiche Problematik kann in Bezug auf im Ausland genützte Glasfaserkabel auftreten, wenn diese dem österreichischen Unternehmen gehören oder ausschließlich ihm zur Nutzung überlassen sind. In diesem Zusammenhang wird…

EAS 528Internationale Koproduktions- und Gastspielverträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/2/2-IV/4/9414.11.1994

…gehört, hängt vom Inhalt der Koproduktionsvereinbarung ab. Es wird darauf zu achten sein, dass ihrem Inhalt nach als Gastspielverträge ausgestaltete Abmachungen nicht aus Gründen der Steuerersparnis bloß formal als Koproduktionsverträge bezeichnet werden. Wird mit einem amerikanischen Tanztheater, das von einer US-Kapitalgesellschaft betrieben wird, ein…

EAS 738Antragsveranlagungen schweizerischer Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/8-IV/4/9520.10.1995

…Gutschrift der vom inländischen Veranstalter gemäß § 99 EStG abgezogenen "Ausländersteuer" beitragen und andererseits der Besteuerung dadurch entgehen, weil hievon keine gesonderte Abzugssteuer einbehalten worden ist. Wird eine Abzugssteuer einbehalten, dann haben allerdings auch die betreffenden Künstler ihrerseits die Möglichkeit der Antragsveranlagung. Gastiert ein ausländisches Theater…

EAS 1525Mitarbeiterentsendung nach Indien und in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 161/1-IV/4/9913.09.1999

…gewinnen. Die im DBA-Indien genannten "Beiträge vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betreffen die zum Zeitpunkt des Abkommensabschlusses auf österreichischer Seite vorgesehenen Zuschläge zur Einkommen(Lohn)steuer, nicht jedoch den (nicht als "Beitrag vom Einkommen" konzipierten) Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds…

EAS 2367Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/4-IV/4/0311.11.2003

…auf die vom österreichischen Betrieb erwirtschafteten Gewinne ermöglicht wird, so greift aber doch Artikel 16 Abs. 2 des Abkommens zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer von Österreich auf Deutschland. Sollten allerdings wesentliche Geschäftsführungsfunktionen auch weiterhin in Österreich ausgeübt werden…

EAS 501Flugzeugreparaturen im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3319/1/1-IV/4/9422.09.1994

…Betriebstätten im Sinn der mit diesen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Steht dem Flugzeugmechaniker in den genannten Staaten keine feste örtliche Einrichtung zur ausschließlichen Verfügung (z.B. ein eigener Arbeitsraum) und werden daher die Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hangar oder im freien Gelände des Flughafens ausgeführt…

EAS 1039Auslagerung von Auslandsaktivitäten in eine schweizerische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 139/1-IV/4/9724.03.1997

…Kapitalgesellschaft gegeben wäre. Nur dann, wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich hereingeholt werden sollten, wäre eine andere…

EAS 191Warenvertrieb in der Schweiz über ein Speditionslager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1314/1/1-IV/4/9209.11.1992

…österreichische Kapitalgesellschaft dürfte durch eine solche Gestaltung in die Lage versetzt werden, den schweizerischen Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass in einem derartigen Fall seitens der Eidgenössischen Steuerverwaltung (und in…

EAS 446Ausländische Investmentbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3320/3/1-IV/4/9408.06.1994

…Steuerverwaltung des anderen Staates eine gleichlautende Sachverhaltsbeurteilung vornimmt und dementsprechend die erzielten Gewinnteile in ihre Besteuerungsgrundlage einbezieht, ist in solchen Fällen ein gewichtiges Indiz für die Richtigkeit der vorgenommenen Vermögens- und Einkünftezuordnung. 8. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1856Kurzfristige Dienstleistungen für eine schweizerische Kapitalgesellschaft in osteuropäischen Ländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 597/1-IV/4/0107.06.2001

…Ländern abgeschlossenen Abkommen würde das Besteuerrecht von Österreich nur dann auf die DBA-Partnerstaaten übergehen, wenn die Leistungen dort in "Betriebstätten" oder "festen Einrichtungen" im Sinn der jeweiligen Abkommensbestimmungen ausgeübt werden. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 430Nutzung der Großrechenanlage der inländischen Muttergesellschaft durch Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 471/3/1-IV/4/9421.04.1994

…zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Vorsorglich wird beigefügt, dass die in diesem Zusammenhang von der österreichischen Muttergesellschaft an ihre ausländischen Tochtergesellschaften erbrachten Leistungen von diesen fremdverhaltenskonform abzugelten sind (AÖF Nr. 79/1986). 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

…unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden Besteuerungsmaßnahmen im Bereich der Körperschaftsbesteuerung bis zur Abklärung auf internationaler Ebene zugewartet wird (diese Abklärung wird aber jedenfalls eine reziproke Behandlung österreichischer Vertriebsaktivitäten in Deutschland voraussetzen). 02. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3332Auslandsbehandlungen durch inländische Ärzte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0195-IV/4/201322.05.2013

…5 und 5.4 des geltenden OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Unter den gegebenen Umständen wird die Annahme einer schweizerischen Betriebstätte daher vom Vorliegen einer dokumentierbaren Auslegungs- und Sachverhaltsbeurteilungsharmonie in beiden Ländern abhängen (Besteuerungsnachweis in der Schweiz). Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2013

EAS 2042Doppelansässige schweizerisch-deutsche Kapitalgesellschaft mit Vertriebsaktivitäten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/3-IV/4/0224.04.2002

Betreibt eine schweizerische Gesellschaft, deren Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet, den Versandhandel mit Gesundheitsprodukten, wobei in Österreich bei einem Einzelunternehmer (der zugleich treuhändiger Gesellschafter der schweizerischen Gesellschaft ist) ein Auslieferungslager sowie ein österreichisches Call-Center für die Entgegennahme von Bestellungen eingerichtet wird und darüberhinaus weitere…

EAS 1023Aktivitätsauslagerung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/5-IV/4/9728.02.1997

Beabsichtigt der in Vorarlberg ansässige Inhaber einer Handelsagentur, bei einem schweizerischen Geschäftsfreund ein Zimmer anzumieten, um von dort aus das Geschäft mit den schweizerischen Kunden weiter zu betreiben, dann könnte hiedurch eine schweizerische "Betriebstätte" begründet werden, die dazu führt, dass jene Gewinnteile, die dieser Betriebstätte…

EAS 2049Ausländische Informationsstellen für Gesundheitsseminare
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0229.04.2002

Eröffnet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich mit Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich und mit der lehrplanmäßigen Ausbildung von Trainern befasst, in der Schweiz und in Deutschland Informationsbüros, in denen Informationen über Seminare, Kurse und allgemeine Grundlagen der gesundheitsfördernden Aktivitäten erteilt werden, dann stellen diese Büros…

EAS 1051Inländische Postanlaufstelle eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 109/1-IV/4/9714.04.1997

…Vorliegen einer Betriebstätte für das Unternehmen in Deutschland und in Österreich korrespondierend beurteilt werden muss. Sollte es in dieser Hinsicht zu Komplikationen kommen, könnte sich die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens empfehlen. 14. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: