…in diesem Fall im Rahmen ihres Privatvermögens an der britischen Personengesellschaft beteiligen, dann erzielen sie nach österreichischem Recht teils Einkünfte aus Kapitalvermögen, teils - bei Veräußerung von Beteiligungen - sonstige Einkünfte. Die Räumlichkeiten der österreichischen Beteiligungsverwaltungs-AG, in denen das Vermögensmanagement für die britische Personengesellschaft besorgt wird…
…Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter solchen Gegebenheiten würde daher eine wesentliche Beteiligung des Dienstnehmers kein anderes Ergebnis zeitigen als sich bei nicht wesentlich beteiligten Dienstnehmern ergibt. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…im Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets…
In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren ist Übereinstimmung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit richtet (AÖFV. Nr. 153/1992). Das BM für…
…Im Verhältnis zur Schweiz ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies deshalb…
…mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet (AÖF Nr. 153/1992)…
Die im Erlass AÖF Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
Bei konzerninternen Auslandsentsendungen von Unternehmensmitarbeitern kann sich die Frage stellen, ob Arbeitgebervorteilszuwendungen anlässlich der Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungsmodellen mit der steuerpflichtigen Inlandstätigkeit oder mit der DBA-steuerfreien Auslandstätigkeit im Zusammenhang stehen. In mehreren EAS-Auskünften (zB EAS 1446, EAS 1863, EAS 2041) wurde hier auf einen…
…weshalb ein Abfertigungsanspruch gem. § 23 AngG begründet wird. Bestand in dem in § 22 Z 2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern. Andernfalls liegen Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG…
…von seinem US-Arbeitgeber für die Dauer von zwei Jahren zu einer österreichischen Konzerngesellschaft entsandt, so kann in Bezug auf seine Beteiligung an einer amerikanischen S-Corporation eine internationale Doppelbesteuerung eintreten. Denn auf der Grundlage der durch die deutsche höchstgerichtliche Judikatur beeinflussten österreichischen Verwaltungspraxis (Urteile…
…tritt für diese österreichische GesmbH auch dann unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich ein, wenn diese österreichische Gesellschaft keine Dienstnehmer beschäftigt und lediglich ihren Sitz in Österreich unterhält. Diese Sitz-GesmbH ist daher aus der Sicht der österreichischen Rechtsordnung im Sinn des DBA-UdSSR in Österreich ansässig…
…1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich einen Zweitwohnsitz errichten oder nicht. Sollten von der deutschen Steuerverwaltung für die in Österreich besteuerten Bezugsteile ebenfalls Besteuerungsansprüche geltend gemacht werden, müsste die Besteuerungsfrage in einem internationalen…
Eine in Österreich ansässige Person, die als Dienstnehmer einer slowakischen AG tätig und nicht an dieser beteiligt ist, schließt einen zusätzlichen Vertrag betreffend ihre Bestellung als Vorstandsmitglied mit der AG ab, laut welchem ihr eine Funktionsgebühr zusteht. Bei der Einordnung der Funktionsgebühr nach innerstaatlichem Recht…
…einer festen Einrichtung auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Nur würde dann, wenn der GmbH-Dienstnehmer seine Tätigkeit für die deutsche GmbH auf österreichischem Staatsgebiet ausüben sollte, für die deutsche GmbH in Österreich vermutlich eine österreichische Betriebstätte begründet, die dann auch zur Aufteilung der GmbH-Besteuerungsrechte…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits keine Lohnsteuerabzugspflicht für die Dienstnehmer aus, weil in § 26 Z…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…