…des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer Besteuerung in Russland einen Rückschluss darauf ziehen möchte, ob oder ob nicht eine "Repräsentanz" in Russland bestanden hat. Das Verlangen nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises als Voraussetzung für die Steuerfreistellung in Österreich wäre nur dann für das inländische Besteuerungsverfahren nicht relevant…
…Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die steuerliche Nichterfassung von Gewinnteilen im DBA-Partnerstaat, deren Steuerfreistellung auf Grund des DBA in Österreich von Parteienseite begehrt wird…
…Wird eine Abzugssteuer einbehalten, dann haben allerdings auch die betreffenden Künstler ihrerseits die Möglichkeit der Antragsveranlagung. Gastiert ein ausländisches Theater in verschiedenen österreichischen Städten, dann wird sich unter den gegebenen Umständen folgende Vorgangsweise als zweckmäßig erweisen: Wird das ausländische Theater von einer natürlichen Person oder…
…Erbschaftssteuerleistung nur in sehr geringfügigem Ausmaß angefallen ist, weil zur Vermeidung einer Steuerkumulierung im ausländischen Besteuerungsverfahren eine zeitnahe steuerliche Erfassung anlässlich des vorangegangen Todes eines Angehörigen berücksichtigt worden ist, steht einer Steuerfreistellung auf österreichischer Seite nicht entgegen. Denn einerseits sind auch im österreichischen Erbschaftssteuerrecht zur…
…den gesamten inländischen Gewinn in den Händen des österreichischen Anwaltes zu besteuern, dann würde dies ein noch unbefriedigenderes Ergebnis zeitigen; denn eine solche DBA-Interpretation könnte Österreich nicht davon entbinden, das Besteuerungsverfahren nach inländischem Recht ablaufen zu lassen und demzufolge eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung…
…genannten Art hätte beispielsweise dann keine Relevanz für das österreichische Besteuerungsverfahren, wenn er im Zusammenhang mit der internationalen Gewinnaufteilung gestellt wird und beabsichtigt sein sollte, zweifelsfrei der schweizerischen Gesellschaft zuzuordnende Gewinnteile im Falle der steuerlichen Nichterfassung in der Schweiz der österreichischen Gesellschaft zuzurechnen (EAS 1138)…
…ist auf den Umstand zurückzuführen, dass sich der deutsche Verlust zweimal ausgewirkt hat, einmal im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes in Österreich und ein zweitesmal im Wege des Verlustvortrages in Deutschland. Die österreichische Rechtsordnung sieht aber derzeit keine rechtliche Handhabe vor, den negativen Progressionsvorbehalt des Jahres…
…die in Österreich ansässig geworden sind und keine Auslandseinkünfte beziehen, nach den auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Herkunftsland auch dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht mit der Staatsbürgerschaft verknüpft. Im österreichisch-amerikanischen…
…für die DBA-Steuerentlastung bei dem für die Veranlagung zuständigen Finanzamt. Wird daher von einem österreichischen Unternehmen ein in Tschechien ansässiger Mitarbeiter teilweise in Österreich und teilweise im Ausland eingesetzt und ergibt sich aus dem mit dem ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zu erheben. Das österreichische Besteuerungsrecht wird in beiden Fällen (unselbständige oder selbständige Arbeitsausübung) durch die dem OECD-Musterabkommen folgenden Doppelbesteuerungsabkommen bestätigt; lediglich im Abkommen mit den USA ist eine Freigrenze von $ 20.000 vorgesehen. Die Filmschauspieler erhalten…
…verbleibende Restgewinn ("residual profit") als Abgeltung der höherwertigen Geschäftsleitungsfunktionen in Österreich zu versteuern wäre. Sollte sich allerdings ergeben, dass auch die Geschäftsleitungsfunktionen tatsächlich der Berghütte zuzuordnen sind, dann wäre denkbar, die Österreich zuzuordnenden Transportfunktionen nach der Kostenaufschlagsmethodik abzugelten und den Restgewinn der Schweiz zur Besteuerung…
…Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer Erfassung solcher nach Begründung des österreichischen Hauptwohnsitzes zufließenden Zinsenerträgnisse durch eine deutsche Steuerveranlagung entgegen; und zwar auch dann, wenn in Deutschland ein Zweitwohnsitz beibehalten wird…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
…Steuerverwaltung seinerzeit angenommen worden ist), dann gestattet § 31 EStG 1988 nicht, das österreichische Besteuerungsrecht auf das vom DBA zugelassene Maß auszuweiten. In einem solchen Fall müsste aber damit gerechnet werden, dass mit der deutschen Steuerverwaltung Kontakt aufgenommen werden könnte. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…siehe Rz 7018 der österreichischen Einkommensteuerrichtlinien, EStR 2000 Rz 7018). Ab diesem Zeitpunkt ist die Rentenzahlung voll und nicht bloß zur Hälfte steuerpflichtig. Denn der Umstand, dass der Arbeitgeber seinerzeit die Hälfte der Beitragszahlungen übernommen hat, hat aus österreichischer Sicht in den Beitragsjahren zu einem…
…Besteuerungsverlustes gebildet hat; im gegebenen Fall ist dies die Beteiligungsübertragung an die deutsche Privatstiftung. Wurde auf deutscher Seite bereits die Besteuerung des bis zum Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung gestundet, hindert dies auf österreichischer Seite nicht, gemäß …
…Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des…
Veranstaltet eine deutsche KG in Österreich Zirkusvorstellungen für die Dauer von 2,5 Monaten, so wird hierdurch zwar keine inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel…
…von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt er, darnach Mitunternehmeranteile…
…dass Einkünfte eines US-Investors, der als echter stiller Gesellschafter an einem österreichischen Unternehmen beteiligt ist, KESt-frei gestellt werden können; denn nach Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA (neu) sind die Einkünfte stiller Gesellschafter österreichischer Unternehmen der Besteuerung in Österreich vorbehalten; dies gilt sowohl…