Beabsichtigt eine deutsche Edelmetallverwertungs-GmbH von Privatpersonen Edelmetalle in Österreich anzukaufen und sollen hierfür in Österreich in wechselnden Hotels jeweils kurzfristig Räume angemietet werden, um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine…
…in der Schweiz, einschließlich des Aufbaus und der Betreuung von Qualitäts- und klinischen Risikomanagementsystemen sowie der Durchführung von Schulungen, Seminaren und Lehrveranstaltungen, zu besorgen, wobei ihm zur Vorbereitung dieser Tätigkeiten die Möglichkeit eingeräumt wird, ein "Home-Office" an seinem inländischen Wohnsitz zu nutzen, so kann…
…und EStR 2000 Rz 8020), sondern dass die Erträge auch tatsächlich dem luxemburgischen Fonds steuerlich zuzurechnen sind und keine Umgehung österreichischer Steuern zu besorgen ist. Hat die luxemburgische Gesellschaft einen von einer österreichischen Gesellschaft ausgegebenen Genussschein gezeichnet, der ein obligatorisches Genussrecht (EStR 2000 Rz 6139…
…sondern mit Lieferschein unmittelbar an die ÖBB ergeht und weil es die ÖBB sind, die die Verpackung und Auslieferung besorgen) zu keiner anders lautenden Beurteilung. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Hinweis insbesondere auf Ziffer 33 des…
…7). Wird daher der Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft damit betraut, auch die Geschäftsführung einer deutschen Tochtergesellschaft zu besorgen und wird hiefür als Gestaltungsweg jener eines zweiten steuerlichen Dienstverhältnisses zur deutschen Tochtergesellschaft gewählt, so gewährleistet diese Gestaltungsform deckungsgleiche Beurteilungen nicht nur auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens…
…Abkommen unmittelbar anwenden und daher auch eine Steuerentlastung unmittelbar anlässlich der Dividendenausschüttung vornehmen; sie ist allerdings genötigt, sich Nachweisunterlagen zu besorgen, aus denen die Anwendungsvoraussetzungen des DBA-USA bei jedem ADR-Inhaber hervorgehen. Unter EAS 1253 wurde ausgeführt, dass seitens des BM keine Bedenken bestehen…
…diplomatischen Vertretungsbehörde erscheint unbedenklich, wenn die von der Vertretungsbehörde unternommenen Aktivitäten einerseits nur der Vermittlung von landesspezifischem Kulturgut dienen und andererseits kein kommerzieller Wettbewerb mit in Österreich steuerpflichtigen Unternehmen zu besorgen ist. Da eine diplomatische Vertretungsbehörde grundsätzlich von allen Steuern befreit ist, unterliegt sie mit…
…ähnlicher Art sind, wie die durch die Betriebstätte ausgeübten Tätigkeiten. Nun ist aber offenkundig, dass eine bloße Baustelle bei einem Stahlwerkserweiterungsbau keine Finanzierungstätigkeiten (Darlehensvergaben) zu besorgen hat. Daher können auch nicht Zinsen, die für eine von der österreichischen Zentrale vorgenommene Darlehensvergabe vereinnahmt werden, unter Berufung…