…der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art und Weise tätig, dass sich dieser Arbeitgeber hiedurch im Rahmen seiner unternehmerischen Leistungserbringung einer festen Einrichtung…
…der "gewerblichen Tätigkeit" kann indessen - auf Abkommensebene - nicht einseitig von einem Vertragstaat festgelegt werden; vor allem dann nicht, wenn im innerstaatlichen Recht beider Staaten ein im Wesentlichen inhaltlich gleicher Begriff von "Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" existiert und wenn dieser im innerstaatlichen…
…oder selbst gewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt ist". Die Tätigkeiten, die unter diese Bestimmung fallen, sind sonach beschränkt. Unter das Heimarbeitsgesetz 1960 fallen manuelle Tätigkeiten und minderqualifizierte Schreibarbeiten…
…wird, könnte der A-AG nicht die Eigenschaft als Entscheidungsträger für die behauptete betriebliche Tätigkeit zukommen. Vor diesem Hintergrund muss die Unbedenklichkeit der DBA-Entlastung im Rahmen eines Rückzahlungsverfahrens geprüft werden. Eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts kann somit nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren vorgenommen werden, sondern…
…dass tatsächlich an den Wochenenden an dem tschechischen Wohnsitz Tätigkeiten ausgeübt worden sind, kann nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Antwortdienstes geklärt werden, sondern muss mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere…
…der 1 Jahr bei diesem Unternehmen als Dienstnehmer (Fußballtrainer) beschäftigt war, einen Vergleich über dessen Forderung nach einer Kündigungsentschädigung, dann unterliegt diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige Dienstnehmer seine Ansässigkeit nach Norwegen verlegt hat. Das…
…bei ihm beschäftigten Schauspieler gezahlt wurden, - soweit sie auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen - der inländischen Besteuerung unterliegen. Eine Steuererklärungspflicht trifft die einzelnen Schauspieler allerdings nur, wenn ihre inländischen Einkünfte 37.000 S übersteigen (§ 42 Abs. 2 EStG). Falls dem Theater im Rahmen der…
…Arbeitnehmer zu beschäftigen, der österreichische Börseinformationen erheben soll, und wird dieser Arbeitnehmer seiner Tätigkeit in einer in Österreich angemieteten Wohnung nachkommen, wird hiedurch aller Voraussicht nach eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO für die US-Gesellschaft begründet. Die Frage, ob diese Betriebstätte als…
Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…
…Beurteilung, ob in diesem Büro eine bloße unterstützende Hilfstätigkeit für das deutsche Unternehmen ausgeführt wird und folglich keine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland besteht, eine vertiefte Sachverhaltsdurchleuchtung, die nicht im Rahmen des auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahrens erfolgen kann, sondern…
…Charakter eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes zuerkannt wird und werden folglich die Personalkosten dieses Stützpunktes bei der Gewinnermittlung in Österreich als Betriebsausgaben berücksichtigt, dann sind dennoch jene Lohnbezüge, die an die in Russland ansässigen Ortskräfte (die in Österreich im Rahmen ihres Dienstvertrages insgesamt nicht länger als…
…Beschäftiger (Gestellungsnehmer) die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft zuordnet, ist im Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf Fälle konzerninterner Personalgestellung und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anzuwenden. Die Beurteilung des konkreten Sachverhalts kann jedoch nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen…
…nicht entgegen. Denn bei wiederkehrenden Nutzungen von Räumlichkeiten sind die einzelnen Nutzungsdauern zusammenzurechnen (Z 6 OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Die Einkünfte der slowakischen Pflegekräfte führen daher unter diesen Gegebenheiten zur Steuerpflicht in Österreich und sind in der Slowakei gemäß Art. 23 DBA…