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17 Treffer1251 msnur geltende Fassungen
EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…widerspricht und die folglich nicht mit den Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, vereinbar wäre. Wurden daher seitens der österreichischen Betriebsprüfung die ab 1996 gezahlten Know-How-Vergütungen als sachgerecht anerkannt und wird diese Beurteilung…

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die…

EAS 836Thesaurierende französische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 13/1-IV/4/9611.03.1996

…der österreichischen gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen wurden. Sofern ein derartiger Nachweis geführt wurde, erfolgt jährlich etwa im Mai eine Publikation des Ergebnisses im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Die für das Veranlagungsjahr 1994 relevanten Beträge wurden am 27. Mai und 11. September 1995 (Berichtigung) veröffentlicht. Ist der…

EAS 1067Folgen einer ausländischen Verrechnungspreiskorrektur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/4-IV/4/9728.04.1997

…zunächst von Parteienseite festzustellen, ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt ist. Hiebei wird auch das Verhalten der Steuerverwaltungen in den anderen beiden EU-Staaten mitzuberücksichtigen sein. Sollte sich erweisen, dass tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise von der österreichischen Gesellschaft in Rechnung gestellt worden sind, dann wird auf…

EAS 2796Gewinnberichtigungen bei den osteuropäischen Betriebstätten einer österreichischen KG mit deutschem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0604-IV/4/200606.12.2006

…in Österreich zu stellen. Die Rechtsgrundlage für eine österreichische Kontaktaufnahme mit den Oststaaten wäre dann in Artikel 25 Abs. 3 letzter Satz der OECD-konformen Abkommen mit diesen Staaten gegeben; denn durch diese Bestimmung wird die Führung eines Verständigungsverfahrens auch in Fällen zulässig, "die im…

EAS 1953KFZ-Anmietung durch eine deutsche Musiker-GmbH von der österreichischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 266/1-IV/4/0119.11.2001

…die - bei Berechtigung der deutschen Berichtigungsmaßnahme - eine korrespondierende Minderung der Betriebseinnahmen der Ö-GmbH zur Folge haben müsste. Es ist aber nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage unter derartigen Gegebenheiten im Zuge einer deutschen Abzugssteuerprüfung die Miete als Teil der Musikergage der 6 Musiker angesehen und…

EAS 2772Vermeidung des Rückzahlungssystems nach § 94a EStG in analoger Anwendung der Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0547-IV/4/200609.11.2006

…Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der…

EAS 3065Anrechnungsvortrag im Wege des § 48 BAO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1201-IV/4/200922.05.2009

…eine Abzugssteuer von 15% sonach 1.350.000 EUR erhoben worden sind, wobei infolge einer Verlustentwicklung bei der österreichischen Muttergesellschaft in diesen Jahren nur 340.000 EUR abkommenskonform in Österreich angerechnet werden konnten, dann verbleibt damit ein nicht angerechneter Rest an belgischer Quellensteuer von 1…

EAS 3016Quellenentlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2986-IV/4/200818.11.2008

…Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der…

EAS 2415Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1239/1-IV/4/0413.02.2004

…Organverbindung beurteilt. Mit anderen Worten, die Berechtigung der niederländischen Gesellschaft geht nicht dadurch verloren, dass sie Organgesellschaft der niederländischen Muttergesellschaft ist. Diese Sichtweise über die isolierte Betrachtung der Abkommensberechtigung von Organgesellschaften ist mit Deutschland (AÖFV. Nr. 62/1999) und mit der Schweiz (AÖFV. Nr. 34…

EAS 2282Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/0306.05.2003

…000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG vor. Diese Auffassung gründet sich auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2363Liquidation einer deutschen Betriebstätte mit Verrechnungspreisverbindlichkeiten gegenüber dem österreichischen Hauptsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 734/1-IV/4/0327.10.2003

…die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf…

EAS 615Firmenwertabschreibung bei grenzüberschreitender verschmelzender Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/34/1-IV/4/9512.04.1995

…derselben Steuerverwaltung getragen werden. Allerdings ist vorzukehren, dass die ausländische Steuerverwaltung das Doppelbesteuerungsabkommen korrespondierend interpretiert, da nur so die Gefahr einer Doppelverwertung der Abschreibungen vermieden werden kann (Reziproker Fall zu EAS 525). 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2284Verlustvortrag nach Umgründungsvorgängen mit einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 104/1-IV/4/0306.05.2003

…Unbeachtlichkeit rückwirkender Gestaltungen keine steuerliche Relevanz zukommen. Mithin werden nur jene aliquoten Verluste Berücksichtigung finden können, die im Jahr nach dem Anteilserwerb angefallen sind, sonach frühestens ein aliquoter Verlustanteil des Jahres 2002. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: