…dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der…
…13 Abs. 3 lit. a des parlamentarisch auf österreichischer Seite bereits genehmigten neuen DBA-Frankreich (1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP) sieht ein Besteuerungsrecht Frankreichs vor, wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies…
…diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar (S 120,- sowie zumeist S 30,- je Beilage). Begünstigungsfähig sind sowohl Sachspenden, die umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch zu werten sind, als auch entgeltliche Lieferungen an…
…eine geeignete Schätzungsmethodik zu entwickeln und auf dieser Grundlage sodann die Kapitalertragsteuerrückerstattungsanträge beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einzubringen. Dem Rückerstattungsantrag müsste diesfalls als Beilage eine Erläuterung der gewählten Schätzungsmethodik und eine Berechnung des im Rückerstattungsantrag geltend gemachten Rückerstattungsbetrages angeschlossen werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit…
…steuerlich abzugsfähigen Kostenersätzen den Betrag von 440 EURO pro Veranstaltungstag bzw. 900 EURO für mehrere Veranstaltungstage nicht übersteigen (eine Liste über die jedem Orchestermitglied gezahlten Vergütungen und die bei ihm abzugsfähigen Aufwendungen liegt als BEILAGE 1 bei). 3. Jedes Orchestermitglied hat durch eigenhändige Unterschrift bestätigt…
…Kostenersätzen den Betrag von S 6.000 pro Veranstaltungstag bzw. S 12.000,- für mehrere Veranstaltungstage nicht übersteigen (eine Liste über die jedem Orchestermitglied gezahlten Vergütungen und die bei ihm abzugsfähigen Aufwendungen liegt als BEILAGE 1 bei). 3. Jedes Orchestermitglied hat durch eigenhändige Unterschrift bestätigt…
…Aufsichtstätigkeit oder eine leitende Tätigkeit ausübt." Hierdurch soll dem japanischen Verständnis der Bestimmung gefolgt werden, demgemäß auch leitende Funktionen von Art. 15 DBA-Japan erfasst sein sollen (siehe ErlRV 6 der Beilagen XXVI. GP). Infolgedessen sind die Einkünfte in Österreich als Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft steuerpflichtig…
…Japan anzurechnen. Das am 30.1.2017 unterzeichnete, aber im Zeitpunkt des Ergehens dieser Erledigung noch nicht in Kraft getretene neue DBA Japan (vgl. 6 der Beilagen XXVI. GP) ist eng an das aktuelle OECD-Musterabkommen angelehnt, sodass die Gewinne aus der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung…