…aus Österreich geplant ist (EAS 1814). Zieht daher ein in Österreich ansässiger Unternehmer, der sein Einzelunternehmen unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral in eine GmbH eingebracht hat, mit seinem Sohn aus erster Ehe unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes zu seiner neuen Ehegattin in die…
…erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht…
…angewendet wird. Hiebei gilt als Grundsatz, dass nur jene ausländische Steuer angerechnet werden darf, die der Abgabepflichtige unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte. Diese Prinzip wird allerdings nicht überspitzt gehandhabt werden können, wenn keine wesentlichen Auswirkungen auf die österreichische Steuerleistung…
…der Diplomat auch während der Auslandsentsendungszeiten der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich und ist in Österreich ansässig. Eine Beseitigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Inanspruchnahme der Begünstigungen der "Zweitwohnsitzverordnung" ist nicht möglich, weil im vorliegenden Fall die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur durch die Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes…
…Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden. Das Unmittelbarkeitserfordernis in den auf Artikel 10 des OECD-Musterabkommens basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt daher nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne…
…kann die österreichische Besteuerung nicht im Wege des Lohnsteuerabzuges, sondern nur im Wege der Veranlagung erfolgen; gemäß § 67 Abs. 11 EStG gehen aber hiebei die Begünstigungen des § 67 EStG nicht verloren. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden. Artikel 10 der auf dem OECD-Musterabkommen basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft ausdrücklich von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. 1. August 2005 Für…
…ersucht wird, wie die Besteuerung deutscher offener Immobilienfonds in Österreich erfolgt, wie ferner die Besteuerung deutscher geschlossener Immobilienfonds abläuft und die gleichzeitig eine Beratung über steuerliche Begünstigungen für Geldmarktfonds und Rentenfonds anstrebt. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen…
Die Steuerprivilegien des künftigen CTBTO-Privilegienabkommens werden dahingehend ausgelegt, daß wohl die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Steuerfreiheit genießen, allerdings nur in Bezug auf Einkünfte, deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin…
Aktivbezüge eines in Österreich ansässigen Grenzgängers, die dieser von einer öffentlichen Einrichtung (Kantonsspital) der Schweiz bezieht unterliegen gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz - unter Anrechnung der schweizerischen Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen…
Das Bundesministerium für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister…
Die Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch…
Renten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung an politisch Verfolgte von der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden, sind in Österreich gemäß Art. 10 Abs. 2 Z 3 DBA-Deutschland steuerfrei. Derartige Renten bleiben auch bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz (AÖF Nr. 119/1965…
Steuerliche Zuzugsbegünstigungen gemäß § 103 EStG sehen regelmäßig vor, dass die begünstigungsfähigen Einkünfte einer Halbsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Wird künftig im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung zu beurteilen sein, ob eine Erstattung der 22-prozentigen KESt nach Maßgabe des im Novellenentwurf vorliegenden § 95 Abs. 4 EStG…
Durch § 103 Abs. 4 EStG sollen steuerliche Härten abgebaut werden, die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…