…keinen schädlichen Passiveinkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft, wenn diese mit eigenen Arbeitskräften und mit eigenen Büroräumlichkeiten ausgestattet ist und wenn diese Vermietung im Rahmen einer Bewirtschaftung ausländischer Märkte erfolgt. Werden daher die in Rede stehenden Großgeräte ausschließlich an brasilianische Kunden verleast, liegt eine Bewirtschaftung des brasilianischen…
…mitbenutzen, so führt dies allein noch nicht zum Entstehen einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Tochtergesellschaften. Werden 2 bis 3 Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften nur für Zwecke der Dateneingabe zu der inländischen Muttergesellschaft entsandt und werden den einzelnen Tochtergesellschaften zu diesem Zweck Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt…
…Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt, ändert nichts daran, dass den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art…
…für ihre Leistungen zusteht, sondern wenn sie vertraglich am Gewinn oder Verlust der österreichischen Personengesellschaft beteiligt wäre. Wenn die schweizerische Architektin zwei in Österreich ansässige Architekten als Dienstnehmer engagiert, dann könnten jene Büroräumlichkeiten, in denen diese Dienstnehmer für das schweizerische Architekturbüro arbeiten, unter Umständen als…
…sollte, würde dies nichts daran ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird: denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art…
…vom deutschen Prokuristen in gewissen Zeitabständen Büroarbeiten verrichtet werden, dann kann jedenfalls nicht von einer bloßen "Briefkasten-GesmbH" gesprochen werden. Denn die Büroräumlichkeiten der GesmbH stellen eine inländische Betriebstätte dieser GesmbH dar; und zwar auch dann, wenn mit Rücksicht auf die besonderen Gegebenheiten eines bloß…
…und von Public Relations; Festlegung der Eintrittskartenpreise, Sponsorpakete und der Werbungsaktivitäten in den Sportanlagen, usw.) unter Nutzung der inländische Büroräumlichkeiten erfolgen. Sollte im Zweifelsfall von Parteienseite vorgetragen werden, dass in einem solchen Fall keine inländische Betriebstätte vorliegt, müsste jedenfalls noch untersucht werden, ob diese Beurteilung…
…da ihnen die Dauerhaftigkeit der Nutzungsüberlassung fehlt. Doch selbst wenn in den 8 Jahren der Assistenzleistungen durchgehend Büroräumlichkeiten mit Betriebstättencharakter der österreichischen Firma überlassen werden, hätte dies jedenfalls keinen Einfluss auf die Wertung der vorangehenden kurzfristigen Anlagenerrichtung und es könnte Italien hiedurch kein Anrecht auf…
…sollte, würde dies nichts daran ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird : denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…
Begründet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Beratung im klinischen Risikomanagement ist, ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Ist eine britische Gesellschaft auf weltweiter Basis im Auftrag von Schnellrestaurants als deren Einkaufsagentin für Verpackungsmaterialien tätig und erbringt sie zusätzlich Beratungsleistungen im Bereich Qualitätssicherung, Umweltmanagement und Marketing, dann deutet alles daraufhin, dass diese Gesellschaft in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des DBA…
Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…
Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich…
Unterhält ein österreichisches Produktionsunternehmen der Flugzeugbranche in mehreren Staaten Repräsentanzbüros, bei denen fraglich ist, ob deren Tätigkeit noch als bloße unterstützende Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e des OECD-MA und der darauf basierenden österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist, wird eine…