…da diesfalls bereits gemäß § 99 EStG keine Steuerabzugsverpflichtung entsteht. Nur dann, wenn das österreichische Verlagshaus seinen Verlagsvertrag mit der deutschen Autorenagentur selbst abschließt, wenn die deutsche Agentur daher nicht als "Agentur", also nicht als Agent (Vermittler) der Autoren, auftritt, sondern die Vertragspflichten im eigenen Namen…
Honorare, die ein in Österreich lebender Chinese von einem chinesischen Verlag für einen publizierten Gedichtband erhält, fallen unter den abkommensrechtlichen Begriff der Lizenzgebühren und damit unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 12 des DBA-China. Der Umstand, das der chinesische Kulturverlag die Beträge unter zwei verschiedenen…
Ein österreichischer Buchverlag, der jährlich an eine Reihe von ausländischen Autoren so genannte "Autorenhonorare" auszahlt, gilt damit deren Urheberrechte an den literarischen Werken ab und hat folglich nach § 99 EStG einen Steuerabzug von 20% vorzunehmen. Jene Doppelbesteuerungsabkommen, die dem OECD-Musterabkommen folgen, sehen aber…
Wird in Österreich ein Märchenfestival veranstaltet, bei dem in Deutschland, Frankreich und Israel ansässige Autoren Lesungen abhalten und Erzählungen aus eigenen Werken vornehmen, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen grundsätzlich in allen Fällen gemäß § 99 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. Das Besteuerungsrecht gründet sich nach internationalem…
Fließen der in Österreich ansässigen Witwe eines als Autor, Regisseur und Schauspieler tätig gewesenen österreichischen Künstlers Tantiemen und Wiederholungshonorare aus Deutschland zu, dann ist für die Frage, ob diese Zahlungen nach Artikel 12 DBA-Deutschland in Deutschland steuerfrei zu stellen sind oder ob sie unter…
…potentielle Autoren hierbei zur Publikationstätigkeit eingeladen, aktuelle Forschungsergebnisse bei den Know-How-Trägern abgefragt, wird an Symposien teilgenommen und auch der wissenschaftliche Review-Prozess der Manuskripte von Österreich aus organisiert und kann es vorkommen, dass Kolumnen und sonstige Inhalte der Zeitschriften wie Biographien der Autoren…
…zusammenhängen - 115 und würde damit ausreichen, um eine vollständige Anrechnung der japanischen Quellensteuer in Österreich sicherzustellen. Eine "Weitergabe" von je 30% der japanischen Quellensteuer zur Anrechnung durch die - in Japan nicht besteuerten - Autoren wäre durch das Abkommen nicht gedeckt. Bundesministerium für Finanzen, 28. April 2006