…eingetreten, weil Deutschland stets die Transparenzmethode bei Personengesellschaften anwendet. An diesen Auffassungen wird bis auf weiteres festgehalten (EAS 2272 v. 23.4.2003). Dies hat zur Folge, dass beim Erb- oder Schenkungsübergang der von Steuerinländern gehaltenen Anteile an einer vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KG, deren…
…Zinsen der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn handelt es sich bei der nach kroatischem Recht als Kapitalgesellschaft gewerteten Personengesellschaft um eine funktionslose Briefkasten-Holdinggesellschaft und wird die Finanzierung nicht von der (zwischengeschobenen) kroatischen Gesellschaft, sondern von den österreichischen Gesellschaftern administriert, ist daher die kroatische Gesellschaft…
…eine betriebliche Versorgungsrente, eine außerbetriebliche Versorgungsrente oder möglicherweise sogar um eine Unterhaltsrente handelt. Wird die Rente tatsächlich für die Verdienste des ehemaligen Gesellschafters bei der seinerzeitigen Führung des Betriebes (des Mitunternehmeranteils) und nach Art einer "Pension" ausbezahlt, dann wird nach österreichischem Recht in der Übertragung…
Für die Beurteilung der Frage, ob ein gemeinschaftlicher Zusammenschluss von österreichischen Kapitalgesellschaften im Ausland bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft zu behandeln ist, wird an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 sowie des…
Erwirbt ein in Deutschland lebender Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH die Anteile an einer österreichischen GMBH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich S 10.000,- von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger…
…Wege einer Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 EStG) zu erwirken. Nur soweit auch diese Möglichkeit ausscheidet (weil es um eine Entlastung von der mit festen Steuersätzen nach § 67 EStG erhobenen Lohnsteuer geht), müsste zur Herbeiführung eines dem österreichisch-schweizerischen DBA entsprechenden Rechtszustandes ein auf § 240 Abs…
…echten stillen Gesellschaften ab und ist nicht auf seine Einschränkung durch Ausscheidung der durch Rechtsvergleich als Mitunternehmerschaft zu qualifizierenden stillen Gesellschaften des spanischen Rechtes ausgerichtet. Dennoch kann auch bei diesem Rechtsverständnis keine Steuerfreistellung der spanischen Einkünfte in Österreich erwirkt werden. Denn werden bei den gegebenen…
…seinen Wohnsitz nach Malta, dann ist dies mit dem Eintritt der Wegzugsbesteuerung hinsichtlich der während der Österreich-Ansässigkeit in den ausländischen Gesellschaften gebildeten stillen Reserven verbunden. Anmerkung : Die EAS geht bewusst nicht auf die Frage ein, ob bei Zuzug eines deutschen Industriellen, also eines Steuerausländers…
…heraus ableitbare Anhaltspunkte, ob die Beteiligung an der Komplementär-GmbH dem Privatvermögen des Gesellschafters (so die auf VwGH 1.11.1982, 82/14/0084, ÖStZB 1983, 300, gestützte österreichische Rechtsauffassung) oder dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft (so die deutsche innerstaatliche Rechtslage) zuzuordnen ist. Artikel 3 Abs…
…wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich-Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist…
…zu gelangen, ist nicht gangbar, weil eine solche Erklärung mit Befreiungswirkung nicht von natürlichen Personen abgegeben werden kann. Denn angesichts des bei Personengesellschaften geltenden Transparenzprinzips ist nicht die Personengesellschaft (als nicht-natürliche Person), sondern der Gesellschafter der steuerliche "Empfänger", der aber keine wirksame Befreiungserklärung nach §…
…dann stellen die inländischen Betriebstätten zugleich Betriebstätten des anteilsveräußernden deutschen Gesellschafters dar (BFH v. 16.10.2002, BStBl. II 2003, 631). Dem Transparenzprinzip bei der Besteuerung von Personengesellschaften folgend wird sonach bei der steuerlichen Sachverhaltsbeurteilung auf den Gesellschafter der deutschen Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher…
Hat der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich der aktuellen Fassung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat…
…deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland (dessen Anwendbarkeit bei Angehörigeneigenschaft von Gesellschaftern im Schlussprotokoll…
…2 DBA-Deutschland auf die von den österreichischen Gesellschaftern erhobene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer anzurechnen. Was nun den zu über 80% beteiligten deutschen Gesellschafter anlangt, so unterliegt sein Anteil an den deutschen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen als Teil seiner in der inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne der österreichischen…
…an der Personengesellschaft erwerben kann, dann gründet sich der daraus resultierende Zinsenfluss nicht auf eine von Absatz 7 erfasste Gesellschafter/Gesellschafts-Beziehung, sondern auf eine davon nicht erfasste Gesellschafter/Gesellschafter-Beziehung. Nach Auffassung des BMF ist es daher abkommenskonform, wenn Österreich die Zinsen bei dem…
…transparente - deutsche Personengesellschaft gehalten wird. Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften (betrieblich tätige Personengesellschaften eingeschlossen) löst nach…
…bei Anteilsveräußerungen ausländischer Personengesellschaften ein aliquoter Vermögensübergang inländischer Betriebstätten besteuert wird und sonach ein Durchgriff auf die Gesellschafter der ausländischen Personengesellschaft erfolgt (Wilms, dErbStG, Rz 137 zu § 2), wodurch sich durch diese österreichische Verwaltungspraxis Doppelbesteuerungen oder auch Doppelnichtbesteuerungen ergeben können. Im Fall von immobilienverwaltenden Personengesellschaften…
…KG anteilig Betriebstätten der Gesellschafter darstellen. Steuerausländer, die gewerbliche Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) in österreichischen Betriebstätten erzielen, unterliegen auf Grund sämtlicher österreichischer DBAs damit der österreichischen Besteuerung; das DBA-Deutschland verpflichtet Deutschland solche Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) von der deutschen Besteuerung…
…in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Gleiches muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser…